Neue Gebührenverordnung – ein Vorbild? Bundespolizei: Eine Viertelstunde Gewahrsam kostet jetzt 6,51 Euro
Düsseldorf · Die Bundespolizei erhebt jetzt Gebühren für ihre Maßnahmen. Auch für Fußballeinsätze. Die Landespolizei in NRW bisher nicht.
Einen Koffer hatte eine Frau im Oktober im Düsseldorfer Hauptbahnhof vergessen. Erst nach 30 Minuten wurde sie über eine Lautsprecherdurchsage ausfindig gemacht. Da war die Fundstelle schon großräumig abgesperrt und auch ein Sprengstoffhund unterwegs. Die Vergesslichkeit wird teuer. Denn seit Oktober gibt es bei der Bundespolizei eine Gebührenverordnung. Im Fall der Frau ist ein Bescheid über 550 Euro unterwegs.
Wer unfreiwillig in der Ausnüchterungszelle landet, zahlt bei der Bundespolizei jetzt gehobene Hotelpreise: 6,51 Euro für jede angefangene Viertelstunde. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden 59,50 Euro für Fotos und Fingerabdrücke fällig. Ein mündlicher Platzverweis kostet 44,65 Euro. Vergleichsweise preiswert ist das Verwahren sichergestellter Autos mit 1,11 Euro pro Tag. Dafür findet man in keiner Innenstadt einen Parkplatz.
Ziel: Für vermeidbare Einsätze soll nicht Allgemeinheit zahlen
Wie Dajana Burmann, Sprecherin der Bundespolizei in Düsseldorf, mitteilt, besteht mit der Besonderen Gebührenverordnung seit 1. Oktober 2019 „die Möglichkeit und zugleich die Rechtspflicht, Gebühren für Einsätze der Gefahrenabwehr zu erheben“. Ziel ist es, Einsätze, „die vermeidbar und einem Einzelnen individuell zurechenbar sind, durch denjenigen und nicht durch die Allgemeinheit finanzieren zu lassen“. Jetzt gehen die ersten Bescheide für Delinquenten raus.
Laut Heiko Teggatz von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft hat das Bundesinnenministerium mit der Neuregelung deren „langjährige Forderung“ umgesetzt. Besonderer Vorteil sei, dass man die Kosten für Abschiebungen von illegal Eingereisten leichter eintreiben könne. Und: Die Bundespolizei darf Fußballvereinen jetzt Rechnungen für ihre Einsätze schicken. „Das war eine Ur-Forderung der DPolG.“
Die Zahlungsverpflichtung der Vereine endet bislang allerdings an der Bahnhofspforte, denn die dann zuständige Landespolizei erhebt in NRW keine Gebühren. Genauso wenig für Gewahrsam, Platzverweis und dergleichen. Allein bei der Begleitung von Gefahrgut-, Schwerlast- und Werttransporten gibt es Ausnahmen. Vor fünf Jahren machte die CDU aus der Opposition heraus einen Vorstoß, die gebührenpflichtigen Einsätze auszuweiten. Sie scheiterte im Landtag an SPD, Grünen und Piraten.
Jetzt sagt SPD-Fraktionsvize Sven Wolf auf Anfrage: „Über eine Ausweitung der Gebührenpflicht bei Selbstverschulden und Missbräuchen sollte man durchaus nachdenken.“ Die Fälle müssten aber klar definiert und die Durchsetzung der Ansprüche verhältnismäßig sein. Auch bei der CDU ist man einem neuen Vorstoß wohl nicht gänzlich abgeneigt: „Solch eine Gebührenordnung muss allerdings gut überlegt sein und vorher sorgsam auf Sinnhaftigkeit und Nutzen geprüft werden“, sagt Christos Katzidis, Innenexperte der Fraktion.