Bundespolizei rüstet sich Verstärkte Grenzüberwachung am Osterwochenende in NRW
Düsseldorf · Die Polizei rechnet trotz der Corona-Vorschriften mit einem erhöhten Reisevorkommen am Osterwochenende an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien.
Um mögliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit abzuwehren, will die Bundespolizei am bevorstehenden Osterwochenende ihre Grenzüberwachung in Nordrhein-Westfalen verstärken. Laut einem Schreiben, das am Dienstag von der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin an die Dienststellen in Aachen und Kleve versandt wurde, wird an den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden in dieser Zeit mit einem erhöhten Reiseaufkommen gerechnet.
Ziel der zusätzlichen Maßnahmen sei unter anderem die Identifizierung von Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert seien, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dafür solle ein „permanenter und lageorientierter Kontroll- und Überwachungsdruck“ gewährleistet sein.
Das Robert Koch-Institut stuft die Niederlande inzwischen als Covid-19-Risikogebiet ein. Bis Montag waren nach Angaben des Auswärtigen Amtes 24 Corona-Intensivpatienten aus den Niederlanden zur Behandlung nach Deutschland gebracht worden.
Das Corona-Krisenkabinett hatte sich in seiner Sitzung am Montag nicht auf Kontrollen an der deutsch-niederländischen und der deutsch-belgischen Grenze geeinigt, wie sie seit Mitte März an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Dänemark und Frankreich stattfinden. Vor allem die nordrhein-westfälische Landesregierung hatten sich gegen entsprechende Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gestellt. Auch aus Niedersachsen kam Kritik.
Das Bundesinnenministerium wünscht sich ein bundesweit einheitliches Verfahren an allen deutschen Grenzen. Das Krisenkabinett hatte den Bundesländern am Montag empfohlen, eine 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden anzuordnen, die sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben. Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung gibt es unter anderem für Lastwagenfahrer und Berufspendler. Diese Regelung gilt auch für Einreisende aus den Niederlanden und aus Belgien, die im Zuge der sogenannten Schleierfahndung im 30-Kilometer-Grenzbereich angetroffen werden.