Luftreinhalteplan Gericht: Luftreinhalteplan für Köln ist rechtswidrig

Köln · Stadt kündigt an, Anstrengungen für bessere Luftqualität konsequent fortzusetzen.

Schon jetzt müssen Lkw, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, die Innenstadt umfahren.

Foto: dpa/Oliver Berg

. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag über den Luftreinhalteplan für die Stadt verhandelt und entschieden, „dass der Luftreinhalteplan vom 1. April für rechtswidrig ist und das Land ihn deshalb fortschreiben muss“. Das Oberverwaltungsgericht weiter: „Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an den folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt.

„In dem Aufruf des
Gerichts sehen wir eine Chance“

„Unsere Maßnahmen und Projekte haben das Gericht jedenfalls insoweit überzeugt, dass ein großflächiges Fahrverbot verhindert werden konnte. Aber auch streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind. In dem Aufruf des Gerichts, neue Prognosen vorzulegen, sehen wir eine Chance, da die aktuellen Messwerte bereits besser waren als die Prognosen. Wir werden nun mit der Bezirksregierung und der Landesregierung das Urteil auswerten, gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und die Fortschreibung des Luftreinhalteplans unterstützen“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Höchste Priorität habe für die Stadt der Gesundheitsschutz der Bürger. Deshalb gelte es, die Verkehrswende weiter mit Hochdruck voranzutreiben, so Reker weiter.

Die EU schreibt einen Grenzwert von im Schnitt 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft vor. Die Deutsche Umwelthilfe hatte 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Einhaltung dieses Grenzwerts geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen im November 2018 dazu, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts enthält.

Als erforderliche Maßnahmen nannte das Verwaltungsgerichts Fahrverbote für stark emittierende Fahrzeuge und begründete dies damit, der seinerzeit gültige Luftreinhalteplan von April 2012 sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor, um den Grenzwert einzuhalten. Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln legten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. November 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung ein.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster für streckenbezogene Dieselfahrverbote in der Stadt. „Wir brauchen jetzt Ausweichrouten für die Wirtschaft“, sagt Ulf Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln. „Die Belieferung der Unternehmen sowie Quell- und Zielverkehre müssen weiterhin gewährleistet sein.“

Die Wirtschaft musste in den vergangenen Jahren immer wieder neue Belastungen auf sich nehmen. Neben den zahlreichen Brückensperrungen wurde zuletzt auch die Rheinuferstraße gesperrt. Nun kommen die streckenbezogenen Verbote hinzu. „Für die Wirtschaft muss es vernünftige Lösungen geben, um alle Wirtschaftsverkehre, nicht nur die des Handwerks, in den betroffenen Gebieten aufrechtzuerhalten. Die Stadt muss zeitnah ein Führungskonzept für Lkw ausarbeiten und die Belieferung, insbesondere der Kölner Messe, sicherstellen“, fordert Ulrich S. Soénius, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Köln.