Partyräume dürfen auch nicht genutzt werden Keine Genehmigung für die Event-Fabrik im Luisental
Burscheid · Michael Schwarz darf die ehemalige Galvanisation im Colonia-Park nicht als Veranstaltungshalle nutzen. Auch für deutlich kleinere Partyräume dahinter gibt es keine Genehmigung vom Kreis.
In der Burscheider Kommunalpolitik hat die Idee von Michael Schwarz viele Freunde gefunden. Sogar im Stadtentwicklungsausschuss fand die von ihm geplante Event-Fabrik im Luisental eine Mehrheit in nicht öffentlicher Sitzung im Sommer dieses Jahres, obwohl fast alle CDU-Mitglieder dagegen gewesen waren. Doch nun hat der Kreis seine Ablehnung gegen das Bauvorhaben bekannt gegeben. Und damit scheint das Projekt, mit dem auch mal Gruppen wie den Höhnern ein Gastspiel in Burscheid oder Firmen wie Adient eine große Weihnachtsfeier innerhalb der Stadttore ihres Firmensitzes in einer trendigen Location ermöglicht worden wären, vom Tisch.
„Das finanzielle Risiko, dagegen zu klagen, ist mir zu groß“, sagt der Burscheider. Denn der Streitwert eines solchen Verfahrens wird laut Schwarz an der Gesamtinvestition bemessen. Leicht zu ahnen, dass der Umbau der einstigen Fabrikhalle des Galvanisationsbetriebs im Colonia-Park nur mit einem mindestens hohen sechsstelligen Eurobetrag zu bewältigen gewesen wäre. Selbst bei einer Investition von „nur“ 500 000 Euro komme man laut Schwarz auf einen Streitwert in Höhe von etwa 50 000 Euro. Dieses Risiko habe der Eigentümer der Halle nicht eingehen wollen.
Warum der Kreis die geplante Event-Fabrik für bis zu 500 Menschen an der Luisenstraße abgelehnt hat, ist für einen Laien kaum verständlich. Vereinfacht ausgedrückt, fügt sich das geplante Bauprojekt laut Kreis „im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein“. Auf den juristischen Streitpunkt gebracht, geht es darum, ob es sich bei der Örtlichkeit im Luisental um ein Gewerbemischgebiet handelt oder nicht. „Der Kreis weigert sich zu sagen, hier ist ein Gewerbemischgebiet“ ,sagt Schwarz. „Dann hätte ich Anspruch auf eine Nutzungsänderung.“
Laut Ablehnung vom Kreis befinden sich aber im Gewerbepark Luisenstraße 61 bis 65 nicht nur so genannte mischgebietsverträgliche Betriebe. In einer Besprechung mit der Kanzlei Jacoby, die Schwarz vertritt, seien hier von Vertretern eine Schreinerei und ein Bauhof genannt worden. Bei einer Schreinerei handelt es sich laut Kanzlei Jacoby aber grundsätzlich um einen Gewerbebetrieb, der das Wohnen nicht stört. Und auch von dem Baufachhandel vor Ort gehe keine Störung des Wohnens aus. Laut der Burscheider Anwaltskanzlei handele es sich also sehr wohl um ein Mischgebiet. Der Kreis jedoch stuft die Örtlichkeit als Gemengelage ein - mit den entsprechenden Konsequenzen.
Unterschiedliche juristische Auffassungen gibt es aber auch darüber, ob es sich bei der geplanten Event-Fabrik um eine „kerngebietstypische Vergnügungsstätte“ handelt. Die Kanzlei Jacoby ist nicht der Meinung: „Bei der hier geplanten Veranstaltungshalle fehlt es bereits an dem Merkmal der Erreichbarkeit für ein allgemeines Publikum. Schließlich ist die Halle nur für ein begrenztes Publikum einer jeweils geschlossenen Veranstaltung vorgesehen.“ Anders als bei einer Diskothek. Doch am Ende wurde auch ein weiterer Appell von Jacoby nicht gehört, „der mit dem Bauvorhaben für die städtische Entwicklung verbundenen Vorteile“, die offensichtlich auch die Kommunalpolitiker bei ihrer Entscheidung bedacht hatten. „Welche Bedeutung haben da noch die kommunalpolitischen Gremien“, fragt sich Michael Schwarz.
Abgelehnt hat der Kreis nicht nur die geplante Event-Fabrik, sondern - mit der gleichen Argumentation - auch Veranstaltungsräume hinter der Halle. Auch hierfür hatte Schwarz eine Nutzungsänderung mit deutlich kleinerer Dimension für private Feierlichkeiten beantragt: bis zu 55 Gäste.
Hier allerdings beschreitet Michael Schwarz jetzt den Rechtsweg. Die erneute Ablehnung des Antrags sei nämlich am 30. November geschrieben worden - die Frist zum Einspruch sei allerdings erst am 6. Dezember verstrichen. Und das Verwaltungsgericht habe schon reagiert: Der Kreis müsse nun eine Luftaufnahme vorlegen, aus der die Situation in einem Radius von 200 Metern um die geplanten Veranstaltungsräume hervorgehe.