Scooter E-Scooter: Teuer für Betreiber
Köln · (AFP) Betreiber von E-Scootern dürfen mit sogenannten Sondernutzungsgebühren belastet werden. Das entschied jetzt das Kölner Verwaltungsgericht. Die Gebühren seien gerechtfertigt, da es durch E-Scooter immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen komme.
Die Richter wiesen damit eine Klage von vier E-Scooter-Betreibern sowie den Eilantrag eines Betreibers ab.
Hintergrund des Rechtsstreits war dem Gericht zufolge eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber demnach seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu. Die Betreiber führten demnach an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.
In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Stadt. Die Gebühren seien gerechtfertigt, weil Fußgänger und Fahrradfahrer durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter behindert werden. Eine von den Anbietern kritisierte Benachteiligung gegenüber Bike- oder Carsharing-Angeboten rechtfertigte das Gericht ebenfalls.