Recht Gericht lehnt weiteren Eilantrag von Aktivisten aus Lützerath ab
Aachen · Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch zwei weitere Eilanträge gegen das Aufenthaltsverbot in dem Braunkohleort Lützerath abgelehnt. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch zwei weitere Eilanträge gegen das Aufenthaltsverbot in dem Braunkohleort Lützerath abgelehnt. Das Gericht stufte die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg wie bereits in der Vorwoche als „voraussichtlich rechtmäßig“ ein, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht.
Die erste Entscheidung aus Aachen wurde bereits am Montag vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster bestätigt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Gegen die aktuellen Beschlüsse ist erneut Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts haben die Klimaaktivisten weitere Eilanträge eingereicht. Hier geht es um Versammlungsrecht und die Durchführung einer Mahnwache.