Großeinsatz der Feuerwehr wegen weißen Pulvers in Kölner Landgericht

Köln. Wegen eines weißen Pulvers in einem Kölner Gerichtssaal ist am Dienstag die Feuerwehr zum Justizzentrum der Domstadt ausgerückt.

Die Polizei hat am Dienstag im Landgericht Köln einen Besucher festgesetzt, der einen Koffer mit einer pulverartigen weißen Substanz bei sich hatte.

Foto: Oliver Berg

Ein 47-jähriger Mann aus Leverkusen betrat laut Polizei gegen 13 Uhr das Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße. Justizbeamte hätten den Mann in einem Nebenraum kontrolliert. Dabei sei die das Pulver aus dem mitgebrachten Koffer ausgetreten.

Drei Justizangestellte und der 47-Jährige kamen mit dem Pulver in Kontakt, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Der Gerichtssaal und der Nahbereich wurden daraufhin abgesperrt. Die Betroffenen wurden durch Spezialkräfte aus dem Saal zu einer Dekontaminierungsstelle gebracht.

Sie wiesen am Nachmittag keine Auffälligkeiten oder Symptome auf. Die Feuerwehr war den Angaben zufolge am frühen Dienstagnachmittag von dem weißen Pulvers in Kenntnis gesetzt worden. Die Helfer waren mit rund 60 Einsatzkräften mit 25 Fahrzeugen vor Ort.

Unterstützt wurde die Kölner Feuerwehr von Spezialkräften der Analytischen Task Force Biologie aus Essen. Laut Stadtverwaltung wurde am Nachmittag die Entnahme einer Pulverprobe zur anschließenden Untersuchung der Substanz vorbereitet.

Die Feuerwehr analysierte das Pulver und testete es unter anderem auf biologische Erreger, Giftstoffe oder Radioaktivität. Dabei sei das Pulver als „unbedenklicher pulverförmiger Feststoff“ bewertet worden, teilte die Feuerwehr am Abend mit. Es habe keine Gefahr bestanden.

Bei der Untersuchung des Pulvers hatten die eingesetzten Spezialisten aus Köln und Essen Schutzanzüge getragen, sagte ein Sprecher. Die Feuerwehr war mit etwa 60 Einsatzkräften und 25 Fahrzeugen vor Ort.

Die Kriminalpolizei Köln hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Störung des öffentlichen Friedens aufgenommen. Der Mann ist dem Gericht seit längerem bekannt. Weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt. rh/cfm AFP/dpa/red