Urteil Kölner Silvesternacht: Geldstrafe für Angeklagten wegen Diebstahls
Köln (dpa) - Im Zusammenhang mit den Geschehnissen in der Kölner Silvesternacht hat das Amtsgericht einen Angeklagten am Freitag zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Algerier einer jungen Frau im Hauptbahnhof das Handy und 50 Euro aus der Handtasche gestohlen.
Die Polizei hatte das Mobiltelefon später bei dem 21-Jährigen gefunden. Dieser hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, er habe es von einem Unbekannten gekauft.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Den ursprünglichen Vorwurf aus der Anklage, wonach die Frau von mehreren Männern umzingelt worden sei, bestätigte diese im Zeugenstand nicht. Der Angeklagte muss nun eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 8 Euro zahlen.
An Silvester war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen, bei denen Frauen von Männern eingekreist, beklaut und sexuell belästigt worden waren. Zeugen sprachen von Tätern mit nordafrikanischem oder arabischem Aussehen. Im vergangenen Monat hatte das Amtsgericht bereits drei Männer zu Bewährungsstrafen wegen Diebstahls verurteilt. In der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft die erste Anklage wegen sexueller Nötigung gegen einen Beschuldigten erhoben. Wann der Prozess gegen den 26-jährigen Algerier beginnt, steht noch nicht fest.