Wirtschaft Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn

Köln. · Der Passagierverkehr am Köln Bonn Airport ist durch die Corona-Pandemie nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Um die Arbeitsplätze in dieser schweren Krise zu sichern, wird der Flughafen für den Großteil der Belegschaft Kurzarbeit einführen.

Die Schalter im Passagierbereich des Kölner Flughafens sind derzeit geschlossen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Geschäftsführung und Betriebsrat haben dafür eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die ab sofort gilt. In Abhängigkeit vom Arbeitswegfall beträgt die Kurzarbeit in den verschiedenen Bereichen und Abteilungen bis zu 100 Prozent. Die durch die Kurzarbeit entstehenden Entgeltverluste werden mit dem staatlichen Kurzarbeitergelt abgemildert, das der Flughafen beantragen wird. Darüber hinaus wird das Kurzarbeitergeld vom Unternehmen auf bis zu 90 Prozent des Netto-Entgeltverlustes aufgestockt. Tritt Mitte April ein Tarifvertrag Kurzarbeit für kommunale Arbeitgeber in Kraft, kann die Aufstockung bis zu 95 Prozent des Netto-Entgeltverlustes betragen. Die Dauer der Kurzarbeit hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die nun abgeschlossene Betriebsvereinbarung ist bis März 2021 gültig. step