Analog zu den Bestimmungen im Flugverkehr bleibt Handgepäck erlaubt (Handtaschen, kleine Rucksäcke und kleine Rollkoffer). Taschen würden unregelmäßig kontrolliert. Das Mitführen von eigenen Sitzgelegenheiten in den Dom ist nicht gestattet. Neben den Domschweizern werden zusätzliche Sicherheitsfachkräfte mit der Aufsicht betraut.
Die neuen Sicherheitsvorkehrungen waren am 8. Februar vom Kölner Metropolitankapitel beschlossen worden. (er)