Energie Stadt und Rhein-Energie schließen neuen Energieliefervertrag ab

Köln · Für die neue Lieferperiode ab dem 1. Januar 2022 hat die Stadt einen neuen Energieliefervertrag zur Versorgung städtischer Liegenschaften mit Erdgas geschlossen, dem ein europaweites Ausschreibungsverfahren zugrunde liegt.

Die Rhein-Energie erhielt zum dritten Mal in Folge den Zuschlag.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die regionale Anbieterin Rhein-Energie erhielt nach Prüfung und Zustimmung der vergaberechtlichen Beteiligten zum dritten Mal in Folge den Zuschlag. Die neue Laufzeit beträgt drei Jahre. 

Rund 216.000 Megawattstunden (MWh) werden jährlich benötigt, um die derzeit rund 870 städtischen Abnahmestellen zu bedienen. Das sind rund 26 Prozent mehr als der letzten Gaslieferausschreibung von vor vier Jahren zugrunde lagen. Diese Entwicklung begründet sich in einem erweiterten städtischen Abnehmerkreis und durch gestiegene Verbrauche in Neu- und Erweiterungsbauten.

In die künftige Versorgung
fließt auch Biogas mit ein

Eine Besonderheit der künftigen Erdgasversorgung ist, dass diese mit anteiligem Biogas erfolgen wird. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln hatten sich erstmals der Ausschreibung der städtischen Gebäudewirtschaft angeschlossen und sollen künftig zum Gesamtgasverbrauch jährlich rund 16.500 Megawattstunden Bio-Methan aus dem Klärwerk in Köln-Stammheim beitragen. Bio-Methan fällt während des Klärprozesses an, soll künftig auf Erdgasniveau aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Die Verwendung von Bio-Methan hat den Vorteil einer CO2-neutralen Verbrennung und verspricht damit eine nicht unerhebliche Einsparung bei der jährlichen städtischen CO2-Bilanz. 

Die fossile Erdgasmenge ohne Bio-Methan-Anteil wird an der Leipziger Energiebörse EEX an fünf festgelegten Terminen in Tranchen eingekauft. Wegen der derzeitigen hohen Preisausschläge wurde die Beschaffungsstrategie angepasst und Einkaufstermine bis in den Juli 2022 gestreckt. Der gemittelte Energiepreis für die Erdgasbelieferung des jeweiligen Kalenderjahres wird erst nach dem letzten Trancheneinkauf festgelegt. Da der Gaspreis somit bei Angebotsabgabe nicht feststeht, war ausschlaggebendes Kriterium für die Vergabeentscheidung die sogenannte „Handelsmarge“ des Lieferanten – dies ist der Aufschlag, den der Bieter für Einkauf und Lieferung, Abrechnung, Verbrauchs- und Rechnungsdatenlieferung sowie die Gewinnerwirtschaftung erhebt. Diese Handelsmarge bleibt über die Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 konstant. 

Im Zeitraum während der Erdgasausschreibung sind die Energiepreise stark angestiegen. Laut einer Prognoserechnung auf Basis aktueller Börsenpreise und angenommener Preisentwicklung über die Vertragsjahre beträgt der netto Auftragswert über die Laufzeit von drei Jahren rund 50,6 Millionen Euro. Berücksichtigt man die Verbrauchserhöhung von rund 26 Prozent, bedeutet dies im Vergleich zur letzten Ausschreibung (rund 21,8 Millionen Euro) einen voraussichtlichen Preisanstieg gegenüber der letzten Vertragslaufzeit um rund 72 Prozent. Nach einer ersten Einschätzung der Gebäudewirtschaft der Stadt wird jedoch ein sinkender weiterer Preisverlauf erwartet, so dass die Beschaffungskosten der späteren Einkaufstermine voraussichtlich sinken werden. Der tatsächliche Kostenumfang wird erst nach dem letzten Einkaufstag Anfang Juli 2022 abschließend beziffert. 

Für die Lieferung von Strom und Gas schließt die Gebäudewirtschaft der Stadt regelmäßig neue Energielieferverträge als Rahmenverträge ab. Seit dem 1. Januar dieses Jahres wird der Strombedarf städtischer Liegenschaften ausschließlich aus regenerativer Erzeugung, also 100 Prozent Ökostrom, gedeckt. Der alte Stromliefervertrag war zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen.

Nach der politischen Intention zum Klimaschutz hat der Kölner Stadtrat entschieden, künftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Nach einer öffentlichen, europaweiten Ausschreibung im Jahr 2020 wurde für die Stromversorgung vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 ein neuer Vertrag geschlossen.