Urteil im Kölner Raser-Prozess: Raser müssen doch ins Gefängnis

Köln. Für einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen die Raser nun doch ins Gefängnis. Das urteilte das Kölner Landgericht am Donnerstagmittag. Bei beiden Angeklagten lägen keine besonderen Umstände vor, die eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung rechtfertigten, argumentierte der Staatsanwalt am Donnerstag in seinem Plädoyer.

Einer der zwei Angeklagten (l) wartet mit seinem Anwalt auf den Beginn der Verhandlung. (Archiv)

Foto: Roland Weihrauch

Zuvor hatte Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess in Köln moniert. Eine Bewährungsstrafe für Mitglieder der Raserszene würde ein falsches Signal setzen, nämlich, dass sie sogar bei einem tödlichen Unfall mit Bewährung davonkämen, sagte der Staatsanwalt. In der Bevölkerung würde der Eindruck entstehen, dass das Recht dem Unrecht weiche.

Die Verteidiger der 24 und 25 Jahre alten Angeklagten forderten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Kölner Landgericht hatte die beiden in Deutschland geborenen Türken bereits 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Strafaussetzung zur Bewährung moniert und das Urteil teilweise aufgehoben. Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter unter anderem nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Die Männer hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert.

Einer der Raser verlor die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto rammte eine 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam. dpa