Luisenstraße: OVG erklärt Planänderung für unwirksam

Das ist schon die zweite Abfuhr für die Stadt Burscheid - diesmal allerdings nur aus formalen Gründen. Das Bekanntmachungsverfahren muss neu aufgerollt werden.

Foto: Doro Siewert

Burscheid. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Freitag eine Bebauungsplanänderung der Stadt Burscheid in der Luisenstraße für unwirksam erklärt. Bereits 2010 hatte Investor Clemens Holzki eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines privaten Pflegezentrums in der Luisenstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Denkmal der ehemaligen Metzgerei Sauer gestellt. Seither liegt der heutige Immobilienbesitzer der früheren Firma RG Textil-Technik im Luisental mit der Stadt im juristischen Clinch.

Die Bebauungsplanänderung, die das Innenstadtareal rund das Denkmal als Mischgebiet festlegt, Geschlosszahl und Gebäudehöhe beschränkt, sieht er als „Verhinderungsplanung“ für sein Projekt. In einem ersten Normenkontrollantrag gegen die Änderung war er vor dem OVG erfolgreich gewesen. Das Gericht stufte die Änderung, die sich damals auf die Nachbarschaft zu dem denkmalgeschützten Gebäude bezogen hatte, als fehlerhaft ein und erklärte sie für unwirksam.

Die Stadt besserte nach und legte vor zwei Jahren eine inhaltsgleiche Änderung vor, die sich jetzt aber auf die Umgebungsbebauung bezog. Auch diese Änderung wurde gestern wieder für unwirksam erklärt, allerdings diesmal nur aus formalen Gründen. Es hatte im Zuge des Verfahrens Bekanntmachungsfehler gegeben. Inhaltlich habe das Gericht diesmal keine Bedenken geäußert, erklärte ein Gerichtssprecher. Die Stadt muss das Bekanntmachungsverfahren nun komplett neu aufrollen. Die Entscheidung des OVG ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist aber nicht zugelassen worden. er