„Man braucht so eine Waffe, um sich zu verteidigen“
Burscheider muss wegen Besitzes eines Schlagringes eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.
Burscheid. In Abwesenheit ist am Freitag ein Burscheider (24) wegen illegalen Waffenbesitzes vor dem Amtgericht Leverkusen zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Bei einer Routinekontrolle war ein Schlagring bei dem jungen Mann gefunden worden.
Eine Viertelstunde wartete die junge Richterin am Freitag vergeblich auf den Burscheider, dann erging der Strafbefehl: 60 Tagessätze zu je zehn Euro. „Da er schon einmal mit einer Körperverletzung in Erscheinung getreten ist und wegen eines anderen Deliktes eine Geldstrafe zahlen musste, ist das gerechtfertigt“, sagte sie.
Dann aber tauchte der junge Mann doch noch auf, etwas außer Atem und in Begleitung eines Freundes: „Ich komme wegen der Verhandlung.“
Das sei jetzt leider ein bisschen zu spät, antwortete der Staatsanwalt, der sich dann aber trotzdem die Zeit nahm, um dem Burscheider zu erklären, was gerade warum passiert war. „Wir können auch in Abwesenheit über Ihre Sache entscheiden.“ Ob er denn mit der Entscheidung einverstanden sei, wurde der Burscheider dann noch gefragt. Dieser nickte erst, versuchte es dann aber doch noch mit einer Erklärung: „Sie wissen doch, wie das ist. Heutzutage braucht man einfach so eine Waffe, um sich zu verteidigen.“ „Also ich brauche so etwas nicht — und ich wohne in einer Großstadt“, konterte die Richterin. „Na ja, Sie sind ja auch schon eine ältere Frau“, antwortete der Angeklagte wie aus der Pistole geschossen.
Ärgerlich für ihn ist, dass das Vergehen nun auch in seinem Führungszeugnis auftaucht. Gegen den Strafbefehl kann er noch Einspruch einlegen. jfi