Rechtsstreit mit Aldi ist beigelegt

Die Bauvoranfrage des Discounters in Dünweg wird genehmigt. Allerdings sind vier Kernsortimente ausgenommen — auch Drogerieartikel.

Rechtsstreit mit Aldi ist beigelegt
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Discounterkette Aldi Süd und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beigelegt worden. Im Zuge der Berufungsverhandlung einigten sich beide Seiten darauf, dass Aldi seine Bauvoranfrage für die Reservefläche an der Filiale in Hilgen-Dünweg nun doch genehmigt bekommt. Allerdings sind nach Aussage einer Gerichtssprecherin vier Kernsortimente von dieser Genehmigung ausgenommen: Drogerieartikel, Bücher, Bekleidung und Schuhe.

Ein Urteil wurde aufgrund des Vergleichs nicht gesprochen, das Verfahren wird jetzt eingestellt. Es hatte 2013 mit einer Niederlage des Kreises vor dem Verwaltungsgericht Köln begonnen. Der Kreis hatte im Einvernehmen mit der Stadt Burscheid eine Bauvoranfrage von Aldi zur Errichtung eines weiteren Einzelhandelsgeschäfts mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nicht genehmigt. Begründung: Der seit 2011 gültige Bebauungsplan schließe im Einklang mit dem Burscheider Einzelhandelskonzept weiteren zentrumsrelevanten Handel an dieser Stelle aus.

Die Aldi-Juristen hatten aber Fehler in der B-Plan-Änderung entdeckt, die folglich vom Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde. Demnach wurde die Voranfrage von Aldi durch das Gericht nach dem zuvor geltenden Recht von 1970 geprüft — mit dem entsprechenden Urteil, dass die Genehmigung hätte erteilt werden müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Kreis Berufung ein.

In der ersten Berufungsverhandlung in Münster im vergangenen August war die Entscheidung noch auf den Termin am Donnerstag vertagt worden. Inzwischen sind laut Kreissprecher Alexander Schiele vom OVG auch alle Vorgänger-Bebauungspläne in Dünweg aufgehoben worden.

Am Donnerstag legten dann beide Seiten Gutachten vor. Das Gutachten der Stadt Burscheid kam laut Schiele zu dem Schluss, dass ein Drogeriemarkt in Dünweg zentrumsschädigend für Wermelskirchen sei und für den dortigen Drogeriemarkt sogar existenzgefährdend werden könnte. Das sei auch vom Gericht als plausibel anerkannt worden.

Obwohl sich Aldi bisher nicht öffentlich über seine Pläne für Dünweg geäußert hat, war während des gesamten Verfahrens darüber spekuliert worden, die Discounterkette wolle sich zur gegenseitigen Befruchtung eine Drogeriemarktkette als Nachbarn holen.

Was der Discounter nach dem Vergleich nun genau auf dem Gelände vorhat, bleibt vorerst unklar. Eine entsprechende Anfrage bei Aldi Süd blieb bis zum Abend unbeantwortet.