Stadt sucht neue Jugendschöffen

Bewerber sollten zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Leverkusen wohnen.

Leverkusen. Alle vier Jahre müssen neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln gewählt werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen. Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Persönlichkeiten, die in diesem Jahr das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen.

Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht oder Landgericht zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend, Goetheplatz 1-4, in die Liste eintragen lassen. Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail unter heike.matthias@stadt.leverkusen.de, erfolgen. Dazu sind folgende Daten zu übermitteln: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin erfolgte. Die Bewerber müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.