Tempo 50 Tempo 50 auf der Inneren Kanalstraße

Köln · Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage in den Gremienlauf gebracht, die die Einrichtung von Tempo 50 im gesamten Verlauf der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße und damit eine Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorsieht.

Die Vorlage soll erstmalig am 19. Januar im Verkehrsausschuss behandelt werden. Da es sich um eine regelnde Maßnahme im Hauptstraßennetz handelt, ist der Verkehrsausschuss des Rates das abschließende Beschlussorgan. Mit der Änderung sollen eine Verstetigung im Verkehrsablauf erreicht und damit Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert werden. Von der verminderten Geschwindigkeit werden zudem positive Effekte auf die Verkehrssicherheit insbesondere in den Kreuzungen erwartet.

Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit anpassen zu können, müssen im Verlauf der Inneren Kanalstraße zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße 20 Ampelanlagen auf die neue Höchstgeschwindigkeit programmiert werden. Insbesondere müssen dabei Schaltzeiten angepasst werden. Hierfür werden nach Beschluss des Verkehrsausschusses voraussichtlich rund sechs Monate benötigt.