Burscheid Trotz milder Winter: Straßenreinigung teurer

Gebührenzahler müssen im kommenden Jahr 35 Cent pro laufendem Meter mehr zahlen.

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Burscheid. Die Straßenreinigung wird im kommenden Jahr um 35 Cent pro laufendem Meter Straßenfront teurer. Das haben die Mitglieder des Verwaltungsrates der Technischen Werke Burscheid (TWB) am Donnerstagabend in einer zähen Sitzung beschlossen. Damit kommt auf einen „durchschnittlichen Gebührenzahler“ bei einer Veranlagung von 15 Metern Straßenfront eine höhere jährliche Belastung in Höhe von 5,25 Euro zu.

Ursprünglich hatte TWB-Vorstand Christian Meuthen den Mitgliedern des Gremiums eine Vorlage präsentiert, nach der die Gebühren sogar um 50 Cent pro laufendem Meter steigen sollten — 20 Cent mehr für die Sommerreinigung, 30 Cent mehr für den Winterdienst — damit sollten es eigentlich 7,50 Euro mehr sein. Insbesondere Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Caplan, Stefan Bublies (CDU) und Klaus Becker (SPD) monierten allerdings eine fehlende Transparenz und Plausibilität dieser Erhöhung — insbesondere für den Winterdienst. Bublies: „Ich habe nicht herausgefunden, warum wir so erhöhen.“

Später sprach er sogar von einer „miesen Qualität“ der Vorlagen. Meuthen, der an diesem Abend eine äußert unglückliche Figur machte, blieb den Mitgliedern des Gremiums eine schlüssige Erklärung schuldig — zumal die beiden vergangenen Winter als äußerst mild und kostenarm in die Bücher eingegangen sind. Caplan: „Wir haben ja mit den Gebühren Überschüsse erzielt.“ Auch mit einer Prognose für deutlich höhere Kosten bei künftig anderen Witterungsverhältnissen sei eine Erhöhung von 30 Cent nicht zu rechtfertigen. Sein Kompromiss-Vorschlag, die Gebühren für den Winterdienst um 15 Cent zu erhöhen (plus die Erhöhung um 20 Cent für die Sommerreinigung), wurde von dem Gremium einstimmig angenommen.

Abgelehnt wurde für die selbe Satzung eine Änderung, dass künftig Häuser, die über eine öffentliche Stichstraße erschlossen werden, nicht mehr wie das erste Haus an der Front für die Reinigungsmeter bemessen werden. Meuthen sprach in seiner Vorlage von „rechtlichen Bedenken“ des Oberverwaltungsgerichts, dass die Regelung mit den Frontmetern für dahinter liegende Grundstücke nicht vereinbar sei. Stattdessen müsse die reale Straßenlänge der Stichstraßen seitlich angewendet werden. Caplan: „Das wird ja lustig, den Leuten zu erklären, wenn sie privat sind, werden zwölf Meter veranschlagt, wenn es ein öffentlicher Weg ist, aber nur sechs Meter.“ Ebenfalls auf seinen Vorschlag hin bleibt es in der Satzung bei der alten Regelung.

Neu in die Beratung muss noch im alten Jahr eine mögliche Änderung der Grundstücksentwässserungssatzung. Auch hier fehlte den Mitgliedern des Gremiums eine plausible Erklärung dafür, warum die Gebühr für die Kanalbenutzung um knapp 20 Cent auf 3,36 Euro pro Kubikmeter steigen soll. „Ich werde über eine Satzung auf dieser Grundlage nicht beschließen lassen“, sagte Caplan.