Service Vor dem Altweiber-Sturm ist das Rathaus noch geöffnet

Burscheid · An den närrischen Tagen gibt es andere Öffnungszeiten auch in Bücherei und bei Technischen Werken.

Am späten Mittag wird „das Rathaus“ gestürmt, vorher ist noch bis 12 Uhr geöffnet.

Foto: Siewert, Doro/Siewert, Doro (go1)

Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass an Weiberfastnacht das Burscheider Rathaus von den jecken Burscheidern gestürmt wird. Bürgermeister Stefan Caplan freut sich, dass auch in diesem Jahr der Burscheider Schützenverein in Zusammenarbeit mit der Stadt den „Rathaussturm“ mit anschließender Weiberfastnachts-Party veranstaltet.

Das Motto: „Mit Musik & Ramba Zamba, auch in Burscheid tanzt man Samba!“ Der mittlerweile als zentrale Karnevalsparty beliebte „Rathaussturm“ startet am Donnerstag, 28. Februar, um 13.11 Uhr im Burscheider Schützenhaus, Hauptstr. 122, mit der Eroberung des Rathausschlüssels.

Öffnungszeiten im Rathaus

Die Dienststellen im Rathaus schließen deshalb an diesem Tag bereits um 12 Uhr. Am Rosenmontag (4. März) bleiben die Rathaustüren ganztägig geschlossen. Dafür sind die Dienststellen am Mittwoch, 6. März (Aschermittwoch), ausnahmsweise von 8.15 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Öffnungszeiten in der Bücherei

Auch die Stadtbücherei hat an den Karnevalstagen veränderte Öffnungszeiten: Am Altweiber-Donnerstag (28. Februar) ist die Bücherei von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Nachmittags bleibt die Stadtbücherei geschlossen. Am Rosenmontag (4. März) ist  ganztägig geschlossen.

Ab Dienstag, 5. März, können wieder Bücher und andere Medien ausgeliehen bzw. zurückgebracht werden. Bei den Ausleihfristen wurden die Schließzeiten entsprechend berücksichtigt. Eine Rückgabe ausgeliehener Bücher ist während der Schließzeit auch über die große Briefkastenklappe am Eingang Hauptstraße (gegenüber dem Burscheider Marktplatz) möglich.

Öffnungszeiten Technische  Werke

Die Technischen Werke Burscheid haben an den Karnevalstagen (Altweiber ab 12 Uhr und Rosenmontag ganztägig) ebenfalls geschlossen. An den übrigen Tagen gilt die übliche Regelung: Eine Terminabsprache ist nach persönlicher Vereinbarung möglich.