Droht ein Flickenteppich? Lockerung der Corona-Regeln in NRW: Einzelhandel, Gastro und Co. können strengere Regeln beibehalten

Umfassende Lockerungen der Corona-Einschränkungen treten am Sonntag in Kraft. Doch in Gastronomie oder Handel könnten Gäste und Kunden weiterhin auf etwas strengere Maßnahmen treffen.

Der Hinweis auf die Maskenpflicht könnte in NRW ab dem Wochenende immer weniger zu sehen sein - doch Händler, Gastronomie und Co. können sie weiter vorschreiben.

Foto: dpa/Arne Dedert

Am Sonntag (3.April) sollen die angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln in NRW in Kraft treten. Die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen soll - bis auf einige Ausnahmen - fallen, Zugangsbeschränkungen sollen ebenfalls nur noch für als besonders „infektionsriskant“ geltende Bereiche gelten - etwa Krankenhäuser. Doch auch Betreiber von Lebensmittelmärkten oder Veranstalter von Konzerten können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt weiter an Regeln wie Maskenpflicht, 2G oder 3G binden. Das erklärte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion im Vorfeld einer geplanten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung in NRW.

Auch der Branchenverband Dehoga in NRW machte darauf aufmerksam, dass „jeder Gastronom oder Hotelier“ per Hausrecht die Möglichkeit hat, an strengeren Corona-Regeln festzuhalten. Man rechne damit, dass die Mehrheit der Gastronomen uneingeschränkt öffnen möchte - doch einzelne könnten nach den Angaben an Beschränkungen festhalten.

Corona-Lockerungen in NRW: Auch in einzelnen Geschäften in Düsseldorf könnte weiter Maskenpflicht gelten

Auch im Einzelhandel könnten Kunden offenbar in Zukunft auf unterschiedliche Regelungen beim Shoppen treffen. Einige Kostenpflichtiger Inhalt Händler in Düsseldorf zeigten sich „hin- und hergerissen“, andere ließen keinen Zweifel an der Fortsetzung einer Maskenpflicht.

Viele Lebensmittelmärkte oder Handelsketten wie Ikea hatten unterdessen im Vorfeld angekündigt, nicht an einer Maskenpflicht festzuhalten - eine Empfehlung für Kunden gebe es aber. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte ebenfalls eine Maskenempfehlung für öffentliche Innenräume in NRW angekündigt. Vize-NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass nun Kostenpflichtiger Inhalt die „Zeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen“ vorbei sei. Mit Omikron sei man in einer anderen Phase der Corona-Pandemie.

Jedem Einzelnen ist natürlich weiter freigestellt, Maske beim Einkauf im Supermarkt oder im Einzelhandel zu tragen. Nach einer Umfrage blickt die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland mit Sorge auf das Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende. 58 Prozent der Befragten zeigten sich besorgt über das Auslaufen der Maskenpflicht an den meisten Orten oder der 2G- und 3G-Maßnahmen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Erhebung des Instituts Yougov hervorgeht. 38 Prozent sorgen sich darüber nicht, 5 Prozent machten keine Angaben. Das Robert Koch-Institut (RKI) betonte in einem Wochenbericht angesichts der Lockerungen, dass für den weiteren Verlauf der Pandemie das Verhalten der Menschen entscheidend ist - trotz erster Anzeichen für ein etwas abgeschwächtes Infektionsgeschehen in Deutschland.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken etwa in Kliniken und Pflegeheimen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten im Handel können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Die NRW-Landesregierung hielt das angesichts der Bundesregelung nicht für möglich.

(pasch/dpa)