Lockerungen ab dem Wochenende Die meisten Corona-Regeln in NRW fallen bald weg - diese sollen weiter gelten

Maskenpflicht, 3G und Co. - viele Corona-Maßnahmen in NRW laufen bald aus. Doch einige sollen weiter gelten. Ein Überblick.

Beim Einkaufen im Einzelhandel oder Supermarkt gilt keine Maskenpflicht in NRW - außer sie wird per Hausrecht verlangt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

NRW-weit fallen die meisten Corona-Regeln ab dem Wochenende weg. Das ist nach einer Sitzung des NRW-Gesundheitsausschuss klar. Die Maskenpflicht entfällt bei vielen Gelegenheiten in Innenräumen - etwa beim Einkauf im Supermarkt oder im Einzelhandel. Das bestätigte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion am Donnerstag. Welche Regeln sollen also noch gelten - und welche nicht mehr? Ein erster Überblick.

Maskenpflicht entfällt im Einzelhandel in NRW, im ÖPNV soll sie weiter gelten

  • Die „allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen“ entfällt, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion. Beibehalten werden soll sie aber noch als eine der im geänderten Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen „Basisschutzmaßnahmen“.
  • Geplant ist, dass ab dem 3. April in NRW Basisschutzmaßnahmen für besonders infektionsriskante Bereiche wie beispielsweise ÖPNV, Krankenhäuser oder auch Arztpraxen gelten, die nach Bundesregelung möglich sind, wie das Ministerium unserer Redaktion erklärte. Nach Angaben der Bundesregierung kann zum Basisschutz die Maskenpflicht gehören - etwa auch in Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten wäre das möglich. „Im Luft- und Personenfernverkehr“ bleibt die Maskenpflicht laut Bundesregierung weiter bundesweit bestehen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte eine Maskenempfehlung für öffentliche Innenräume in NRW angekündigt.

Corona-Zugangsbeschränkungen in NRW entfallen

  • Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sind ab dem 3. April keine weitergehenden Schutzmaßnahmen geplant. Bedeutet nach den Angaben: Auch 3G- und 2G-Plus-Regelungen fallen dann weg. Das gilt nach den Angaben dann auch für Diskotheken und Großveranstaltungen.
  • Ausnahmen können wieder für besonders sensible Einrichtungen mit Blick auf Corona gelten - wie zum Beispiel Krankenhäuser.

Handel und Veranstalter in NRW können strengere Regelungen per Hausrecht beibehalten

  • Trotz der Lockerungen auf Landesebene können zum Beispiel Lebensmittelmärkte oder Veranstalter von Konzerten nach den Angaben des NRW-Gesundheitsministerium weiterhin strengere Regelungen per Hausrecht beibehalten - dazu können demnach etwa Maskenpflicht, 2G oder 3G zählen.
  • Mehrere Handelsketten wie Edeka oder auch Ikea hatten bereits angekündigt, ab Montag die Maskenpflicht aufzuheben. Im Einzelhandel Düsseldorfs gab es im Vorfeld unterschiedliche Positionen.

Ab wann gelten die Lockerungen in NRW?

  • Beim Wocheneinkauf am Samstag, 2. April muss nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums noch Maske getragen werden. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt demnach „bis einschließlich 2. April (24.00 Uhr)“. Eine neue Verordnung mit den Basisschutzmaßnahmen soll ab Sonntag, 3. April in Kraft treten. Detailfragen zu Maskenpflicht und Co. sollen mittels der Verordnung geklärt werden, dazu soll noch „entsprechend“ informiert werden, hieß es am Donnerstagvormittag.

Mit welchen Folgen für die Corona-Lage in NRW wird gerechnet?

Welche Folgen könnten die Lockerungen auf die Corona-Lage in NRW haben? Das bleibt nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums abzuwarten. Doch „Fachleute des Gesundheitswesens“ haben nach den Angaben „einhellig mitgeteilt, dass es in der aktuellen Lage richtig wäre, die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Die Corona-Neuinfektionszahlen seien zwar aktuell rückläufig, „bleiben aber weiter auf einem sehr hohen Niveau. Die damit einhergehenden Hospitalisierungen binden die Kapazitäten in den Krankenhäusern stark und belasten vor allem das pflegerische und medizinische Personal“, so das Gesundheitsministerium weiter. Dennoch sei das Krankenhaussystem gut aufgestellt, eine „Überlastung der Krankenhauskapazitäten“ drohe nicht und damit gebe es auch nicht die rechtlichen Möglichkeiten, um nach Bundesrecht strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Ministerium hätte nach eigenen Angaben eine Bundesregelung begrüßt, „auf dessen Grundlage die Maskenpflicht in Innenräumen noch eine Zeit lang rechtssicher angeordnet werden kann.“

Warum fallen viele Corona-Regeln jetzt weg?

Zum Hintergrund: Am 2. April endet laut geändertem Infektionsschutzgesetz eine Übergangsfrist, viele weitere Corona-Regeln fallen bundesweit weg - außer die jeweiligen Länderparlamente entscheiden sich mittels einer „Hotspot“-Regelung für eine Verlängerung von strengeren Einschränkungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach machte am Montag klar, dass die neue bundesweite Rechtsgrundlage für die Corona-Regeln nicht verändert wird. Die Bundesländer seien in der Pflicht, weitergehende Alltagsauflagen für regionale „Hotspots“ mit kritischer Lage zu erlassen. Unter anderem NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte eine Verlängerung der bundesweiten Übergangsregelung gefordert.

(pasch/dpa/kst)