Corona-Pandemie In NRW kommt wohl die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn

Düsseldorf · Auch mit Blick auf den Herbst sollen weiterhin Masken in den öffentlichen Verkehrsmitteln in NRW getragen werden. Die Regeln können zusätzlich noch verschärft werden.

Die Maßnahmen gegen die Pandemie sollen fortbestehen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Für das Fahren mit öffentlichen Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober FFP2-Masken weitgehend Pflicht. Die bisher ebenfalls akzeptierten OP-Masken werden nach dem jüngsten Szenario von Bund und Land NRW für Jugendliche und Erwachsene dann nicht mehr ausreichen.

Diese Verschärfung der Maskenpflicht im Herbst und Winter stößt beim Fahrgastverband Pro Bahn in Nordrhein-Westfalen auf Kritik, weil er eine Ungleichbehandlung mit anderen Einrichtungen wie etwa dem Einzelhandel sieht und auch eine kurze Fahrt mit dem Bus nicht einfach vergleichbar sei mit einem Langstreckenflug. Auf die erforderlichen Kontrollen und die Frage zusätzlicher Gelder aus dem Landeshaushalt wird aus den Reihen der Verkehrsverbünde hingewiesen.

Nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums strebt das Land NRW im Herbst im öffentlichen Personennahverkehr eine Regelung analog zur Fernverkehrsregelung des Bundes an. Das machte am Donnerstag ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der dpa in Düsseldorf deutlich.

Nach Vorstellungen der Bundesregierung soll ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Bisher reicht auch eine einfachere OP-Maske aus. Die soll nach den am Mittwoch in Berlin vorgestellten Gesetzesplänen der Bundesregierung ab Herbst nur noch für Kinder von 6 bis 14 Jahren und für Personal möglich sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die geplante Verschärfung damit, dass FFP2-Masken gegen die ansteckendere Virusvariante BA.5 besseren Schutz böten.

Nordrhein-Westfalen orientiert sich schon bisher bei der Frage der Maskenpflicht im Nahverkehr an der jeweiligen Regelung des Bundes. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte erst am vergangenen Donnerstag die Corona-Schutzverordnung sowie weitere Regelungen für NRW ohne Änderungen bis zum Stichtag 23. September verlängert. Sie ist an diesem Donnerstag in Kraft getreten. Darin heißt es bei der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, dass „mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)“ zu tragen sei. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die bisherige Regelung zur Maskenpflicht im Nahverkehr bis zum 30. September verlängert wird.

Der Sprecher von Pro Bahn NRW, Lothar Ebbers, wies auf verschiedene Beförderungszeiten bei den Verkehrsmitteln hin. Das Runterbrechen - das Langstreckenflugzeug mit dem Fernzug gleichzusetzen und mit dem Bus, mit dem man nur drei Haltestellen fährt - das wirke ein bisschen seltsam, sagte er am Donnerstag der dpa. Außerdem gebe es eine Ungleichbehandlung mit anderen Bereichen wie etwa dem Einkaufen im Supermarkt. In S-Bahnen und Regionalzügen sei die Akzeptanz der Maskenpflicht nach seiner Beobachtung noch relativ hoch. Das könnte im innerstädtischen Verkehr mit Bussen und Bahnen auch anders sein.

Die Verkehrsverbünde sehen für sich keine Entscheidungsmöglichkeit: „Wir setzen das um, was uns vom Gesundheitsministerium vorgegeben wird“, sagte ein Sprecher des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg am Donnerstag der dpa. Das Land NRW habe zusätzliche Gelder für die Kontrolle der Maskenpflicht bereitgestellt. Die Frage sei, ob nun über den August hinaus weitere Gelder bereitgestellt werden können.

(dpa)