Pandemiebekämpfung Ministerpräsidenten fordern weiter bundeseinheitliche Corona-Regeln
Königswinter · Die Ministerpräsidenten haben vom Bund weiterhin bundeseinheitliche Regeln in der Pandemie gefordert. Andernfalls könnten „deutlich verschärfte“ Maßnahmen nötig werden.
Die Ministerpräsidenten wollen weiterhin einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen. Bei ihrer Jahrestagung im nordrhein-westfälischen Königswinter fassten sie am Freitag einen entsprechenden Beschluss, wie die Düsseldorfer Staatskanzlei mitteilte.
Es sei für die Chefinnen und Chefs der Landesregierungen „von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen“.
Niedrigschwellige Maßnahmen könnten und sollten verhindern, dass es zu einem erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens komme, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Andernfalls könnte ein massiver Anstieg der Infektionsmaßnahmen wieder „deutlich verschärfte Maßnahmen nötig machen“. Zu den Schutzmaßnahmen, die die Länderchefs auch über den Herbst und Winter hinaus für nötig halten, zählen etwa die sogenannte 3G-Regel, Masken, Abstand, Lüften. „3G“ steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht über den 25. November hinaus fortzusetzen. Diese Feststellung ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Zwar haben die Länder auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. Mehrere Ministerpräsidenten warnten aber am Rande der MPK vor einem „Flickenteppich“ und damit verbundener mangelnder Akzeptanz.
Zudem fordern die Ministerpräsidenten den Bund auf zu prüfen, wie die Fälschung von Impf,- Genesenen- und Testbescheinigungen lückenlos strafrechtlich geahndet werden könne.
Corona in Deutschland: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Corona-Regelung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant nach Angaben eines Ministeriumssprechers keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Regelung nach einem möglichen Auslaufen der nationalen Corona-Notlage. „Der Ball liegt jetzt nicht bei uns im Haus, sondern in den Fraktionen und im Parlament“, sagte der Sprecher am Freitag in Berlin. Spahn habe betont, dass er fachlich beratend zur Seite stehe, wenn das gewünscht sei.
Der Minister hatte sich dafür ausgesprochen, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht über den 25. November hinaus fortzusetzen. Diese Feststellung ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Zwar haben die Länder auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. In den Ländern wird aber vor einem „Flickenteppich“ und damit verbundener mangelnder Akzeptanz gewarnt.
Gefragt nach der aktuellen Lage in den Krankenhäusern und auf Intensivstationen verwies der Ministeriumssprecher auf den aktuellen Wochenbericht des Robert Koch-Instituts. „Wir beobachten momentan (...) auf allen Ebenen mit dem Ansteigen der Infektionszahlen eine Verschärfung der Situation“. Gleichwohl bewege man sich weiterhin in etwa auf einem Plateau, „wo man noch keine erhöhte Dynamik ableiten kann“.
Söder: SPD, Grüne und FDP in der Pflicht für Corona-Rechtsrahmen
Nach dem einstimmigen Votum der Länder für den bundesweiten Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen sieht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder SPD, Grüne und FDP in der Pflicht. „Leider kommt Corona mit großer Wucht zurück. Die neue Ampel-Mehrheit darf sich nicht wegducken“, sagte der CSU-Chef am Freitag nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz im nordrhein-westfälischen Königswinter. „Wir müssen vorsichtig bleiben, um gut durch den Herbst und Winter zu kommen. Ohne Rechtsgrundlage des Bundes wären die Bürgerinnen und Bürger schutzlos.“
Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Jahrestagung dafür ausgesprochen, es sei von „größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen“.
Die sogenannte epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt noch bis zum 25. November, für die Verlängerung ist der Bundestag zuständig. Diese Feststellung ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland.