Neue Coronaschutzverordnung in NRW Schwimmbäder und Sonnenstudios dürfen in NRW wieder öffnen - unter Voraussetzungen

Die neue Coronaschutzverordnung in NRW regelt, dass für Schwimmbäder und den Betrieb von Sonnenstudios die Verbote etwas gelockert werden. Die Details.

Sonnenstudios dürfen unter Einhaltung der Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Zusätzlich zu den Änderungen der Notbremsen-Regelung und der Option auf vermehrte Tests, um weitere Öffnungen zuzulassen, gibt es folgende Änderungen in der Coronaschutzverordnung:

  • Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
  • Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird und nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg – bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.

Die Verordnung tritt am 29. März in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April.

(red)