Mehr Selbsttest an Schulen Schüler in NRW sollen sich künftig drei mal die Woche testen lassen

Düsseldorf · Schüler an weiterführenden Schulen sollen sich künftig drei Mal die Woche selbst testen. Das steht im Zusammenhang mit neuen Quarantäneregeln.

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Montags, mittwochs und freitags sollen sich Schüler künftig selbst testen. Bisher waren zwei Corona-Selbsttests üblich. „Eine dritte regelhafte Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens“, heißt es in einer Rundmail des NRW-Schulministeriums. Die neue Vorgabe gilt vom 20. September an. An Grund- und Förderschulen bleibt es bei zwei PCR-Pooltests pro Woche.

Das Ministerium präzisierte eine Ankündigung vom Dienstag, wonach eine Quarantäne von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nur noch auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken ist. Dies gelte „ab sofort“. Die Quarantäne von Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden werde nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen, betonte Staatssekretär Mathias Richter in der Mail an alle Schulen.

Bedingung dafür, dass nur die infizierte Person in Quarantäne muss, sei die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich des Masketragens in Innenräumen. Erhalte die zuständige Behörde von der Schule keine gegenteiligen Hinweise, müssten Kontaktpersonen nicht einzeln nachverfolgt werden. „Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote“, betonte Richter.

Auch bei Ausnahmen von der Maskenpflicht - etwa im Sportunterricht - soll es bei einzelnen Infektionen keine Nachverfolgung geben. Diese Ausnahmen müssen klar dokumentiert sein. Außerdem müssten die Regeln wie etwa zum Abstand weitmöglichst eingehalten werden. Das Ministerium wies darauf hin, dass vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Symptome von Quarantäne ohnehin ausgenommen sind.

Die bisherige Pflicht, die Platzverteilung durch Sitzpläne zu dokumentieren, fällt weg. Nur im Einzelfall soll das noch nötig sein. Ebenfalls „ab sofort“ können sich Schüler, die gegenwärtig in Quarantäne sind, durch einen PCR-Test „freitesten“. Allerdings darf der Test frühestens fünf Tagen gemacht werden. Bei einem negativen Testergebnis darf man sofort wieder am Unterricht teilnehmen.

(dpa)