Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit dem 10. November gilt.
Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt - also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur. Für manche Bereiche - wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen - gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest sogar nur sechs Stunden alt sein.