Ängste vor der Entlassung Freiwillig im Knast bleiben?
Werl · Adrian Tillmanns, dem Seelsorger in der Justizvollzugsanstalt Werl, sind solche Fälle schon untergekommen.
Der Fall ist bizarr: Eine Frau war aus dem Gefängnis entlassen worden. Mit dem Leben in Freiheit kam sie aber nicht zurecht. Und so beging sie drei Tage später eine Tat, die sie, wie sie hoffte, wieder ins Gefängnis zurückbringen würde – zu ihrer dort auch inhaftierten Ehefrau. Mit einem Pfefferspray attackierte sie in der Augsburger Innenstadt eine Frau, um dieser das Handy abzunehmen.
Sie wurde schnell gefasst. Die Beweisaufnahme vor dem Augsburger Landgericht ergab dann jedoch, dass sie sich gar zu gern hatte festnehmen lassen, um so per Strafurteil wieder zurück ins Gefängnis zu kommen. Das Landgericht Augsburg wollte ihr durchaus „den Wunsch erfüllen“, jedenfalls entschied es auf schweren Raub.
So einfach ist das aber nicht, urteilte daraufhin der Bundesgerichtshof in der Revision. Raub setze nun mal voraus, dass der Täter oder die Täterin in Zueignungsabsicht handelt. Wenn die Angeklagte das Handy aber in Wahrheit gar nicht für sich wollte, sondern die Tat, wie sie selbst vor Gericht erzählte, nur beging, um wieder in den Knast zu kommen, fehle es an der Zueignungsabsicht. Folge: Kein Raub, keine Verurteilung, keine Rückkehr in den Knast.
Für Adrian Tillmanns ist der Fall nicht nur aus juristischer, sondern auch aus menschlicher Sicht außergewöhnlich. Außergewöhnlich deshalb, weil hier ein Mensch „in aller Öffentlichkeit zugegeben hat, dass er mit dem Leben draußen, außerhalb der Haftanstalt, nicht zurechtkommt“. Dieses Phänomen, allerdings ohne dass die Betroffenen es so freimütig nach außen tragen, kennt Tillmanns aber durchaus. Er arbeitet als Gefängnisseelsorger in der Justizvollzugsanstalt Werl. Bereits seit 20 Jahren ist der heute 54-Jährige evangelische Pfarrer Ansprechpartner für die gut 1000 Gefangenen dort. 300 der Männer sind ohne zeitlich absehbares Ende inhaftiert, als Sicherungsverwahrte oder Lebenslängliche.
Angst vor der Entlassung –
das haben wohl die meisten
Die Gefangenen kommen mit ihren persönlichsten Problemen zu Tillmanns, sprechen mit ihm über all das, womit sie in ihrem Leben hadern. Ihre Familie, die Ehe, ihre Kinder, den Haftalltag oder auch das Zurechtkommen mit der Straftat, wegen der sie hier sitzen.
„In solchen Gesprächen ist mir das durchaus schon begegnet, dass der Gefangene sagt, dass er sich gar nicht mehr vorstellen kann, was er draußen machen soll, wenn er irgendwann doch aus der Haft entlassen wird.“ Das sei dann aber ein Eingeständnis unter vier Augen. Dass jemand dies in aller Öffentlichkeit, in einem Gerichtssaal, macht, ist auch für Tillmanns ungewöhnlich. Schließlich stecke dahinter ja das öffentliche Eingeständnis, gescheitert zu sein. „Das sagt man nicht so leicht, schließlich gesteht man dem Gesprächspartner und natürlich auch sich selbst ein, endgültig gescheitert zu sein. Man bezweifelt, dass überhaupt noch jemand da draußen auf einen wartet.“ Damit gebe man sein „maximales Scheitern“ zu, sagt Tillmanns.
Dabei kann er die Betroffenen oft sehr gut verstehen. „Es gibt so gut wie keinen Gefangenen, der vor einer Haftentlassung keine Angst hat. Angst, nicht mit dem Berufsleben, mit den Behördengängen oder auch mit seiner Einsamkeit umzugehen.“ Viele der zu langen Haftstrafen Verurteilten seien schließlich schon so lange eingesperrt, dass sie die Welt draußen kaum noch verstehen. „Sie müssen sich vorstellen“, sagt Tillmanns, „hier schreiben die Männer noch auf Schreibmaschinen, haben vielleicht niemals einen Computer gesehen oder ein Handy in der Hand gehabt.“
Der Bankräuber, der es auf
seine Inhaftierung anlegte
Tillmanns erinnert sich an einen Fall, in dem ein mehrfach verurteilter Bankräuber aus der Haft entlassen wurde und bald wieder einen Banküberfall beging. Ohne Maskierung, er habe direkt in die Video-Kamera der Bank geblickt. „Das ist kein Banküberfall, das ist ein Hilferuf“, habe ein hoher Vollzugsbeamter gesagt, als der Mann schnell wieder gefasst worden war. So, wie er seine Tat angegangen hatte, musste er gefasst werden.
Gefängnisseelsorger Tillmanns kann nachvollziehen, dass für manch einen nach vielen Jahren der Knast zu seinem Sozialraum geworden ist, den man nicht mehr tauschen möchte – auch nicht gegen ein Leben in Freiheit.
Und er schildert noch einen Fall. Da ging es nicht darum, den Gang in die Freiheit zu vermeiden, sondern den Wechsel von der normalen Haft in die Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme, die gegen jemand verhängt wird, der seine Strafe abgesessen hat, der aber als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen wird. Auch wenn die Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung besser sind als in der normalen Haft, wollte der Betroffene unbedingt vermeiden, dass er für immer weggesperrt wird. „Die Unendlichkeit ist für die Menschen das, was für sie am unerträglichsten ist“, sagt Tillmanns. Die Perspektive also, keinerlei Perspektive auf die Freiheit – irgendwann – mehr zu haben.