Justizurteil Doppelmord an Frau und Sohn: Lebenslange Haft für Angeklagten

Köln · Im November 2021 werden eine Frauen- und eine Kinderleiche am Rhein in Köln entdeckt. Nun hat das Landgericht über das Verbrechen dahinter geurteilt: Ein 25-Jähriger soll lebenslang in Haft. Mit zwei Morden soll er versucht haben, seine Vergangenheit auszulöschen.

Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht.

Foto: dpa/Christian Knieps

Nach dem gewaltsamen Tod einer Mutter und ihres Sohnes in der Nähe des Rheins hat das Landgericht Köln einen 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht am Dienstag die besondere Schwere der Schuld bei dem Angeklagten fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Frau den Mann vor der Tat mit ihrer Überzeugung konfrontiert, dass er der Vater des Jungen sei. Sie hatte einst dieselbe Schule wie der Angeklagte besucht und war nach ihrem Abitur 2017 schwanger geworden. Damals soll es eine kurze Affäre mit dem heute 25-Jährigen gegeben haben. Einen Namen des Vaters nannte sie ihrer Familie und ihren Freunden nicht.

2019 stellte die Frau allerdings einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen bei der Stadt Köln. Im Zuge des Verfahrens habe für sie irgendwann dann festgestanden, dass der Angeklagte der Vater des Vierjährigen war, so das Gericht. Der Junge habe als fröhlich, aufgeweckt und fasziniert von Dinos gegolten.

Der Angeklagte habe sich nach der Kontaktaufnahme aber gesorgt, dass seine mögliche Vaterschaft seine aktuelle Beziehung belasten und sein „bisher beanstandungsfreies Leben“ beschädigen könnte, hieß es im Urteil. Zudem seien ihm Unterhaltszahlungen „nicht sonderlich gelegen“ gekommen. Die Frau und den Sohn habe er daher als „Störfaktor für sein künftiges Leben“ betrachtet und beschlossen, die 24-Jährige und den Vierjährigen zu töten.

Die Leichen der Frau und des Kindes waren im November 2021 im Rhein bei Köln entdeckt worden. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der 25-Jährige die beiden bei einem von ihm initiierten Treffen in Flussnähe in der Dunkelheit erstochen hatte. Anschließend wurden die Leichen ins Wasser geschafft. Rund um die Tat suchte der 25-Jährige nach vielerlei Begriffen im Internet - unter anderem zu Wasserleichen, Fingerabdrücken und zur Frage, wie viele Morde eigentlich unaufgeklärt bleiben.

Die Tötung hatte der Deutsche im Prozess grundsätzlich eingeräumt. Dass es sich dabei um eine Handlung im Affekt gehandelt habe, glaubte ihm das Gericht allerdings nicht. Der 25-Jährige habe bei der Tat zielgerichtet und planvoll gehandelt, sagte die Richterin.

„Der Tod der beiden ist eine einzige Tragödie für die Familie“, sagte sie.

(dpa)