Anwalt soll 13-jährigen Schüler vergewaltigt haben
Der Jurist bestreitet die Vorwürfe. Er will zur Tatzeit in Berlin gewesen sein.
Düsseldorf. Normalerweise nimmt Jorge S. (Name geändert) auf den Stühlen vor der Anklagebank Platz. Denn der 43-Jährige ist Rechtsanwalt. Doch gestern musste der Mann mit dem dunklen blauen Anzug erst darum bitten, dass er sich neben seinen Rechtsvertreter setzen darf. Denn Jorge S. soll einen heute 13-jährigen Nachbarsjungen vergewaltigt haben.
Der Jurist wohnte an der Kölner Straße und freundete sich sehr schnell mit der Familie an, die Tür an Tür mit ihm wohnte. Der 13-Jährige fasste schnell Vertrauen zu dem Rechtsanwalt und hielt sich öfter in dessen Wohnung auf. Nicht zuletzt, weil der Mann einen sieben Jahre alten Labrador hat.
Auch kurz nach Weihnachten vergangenen Jahres soll der Schüler dort gewesen sein. Unter dem Vorwand, den Jungen massieren zu wollen, soll der Jurist ihn im Wohnzimmer auf den Teppich gelegt und sich dann an ihm vergangen haben. Das soll sich zwei bis drei Tage später und Anfang Januar wiederholt haben. Erst Mitte Februar erzählte der 13-Jährige seiner Mutter davon. Der Rechtsanwalt wurde im März in Berlin auf dem Weg zur Arbeit festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Jorge S. bestritt die Vorwürfe energisch. Er sei eng mit der Mutter des Jungen befreundet gewesen, die sich in ihn verliebte. Mit dem Schüler habe er viel unternommen, das Verhältnis sei zeitweise sehr intensiv gewesen. Problematisch sei es geworden, nachdem der 43-Jährige einen neuen Job in Berlin angenommen habe. Das habe den Jungen sehr getroffen, zumal sich dessen Eltern kurz zuvor getrennt hatten. „Zwischen Weihnachten und Neujahr war ich in Berlin in meiner neuen Wohnung und Anfang Januar in Amsterdam“, erklärte der Jurist, er sei mithin zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Düsseldorf gewesen.
Nachmittags musste auch der 13-Jährige in den Zeugenstand. Jorge S. musste dabei den Saal verlassen, um dem Jungen das Wiedersehen zu ersparen. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess wird fortgesetzt.