Behinderter klagt gegen die Stadt
19-Jähriger wurde in der Probezeit entlassen.
Düsseldorf. So richtig verstehen kann der 19-jährige Mann das Verhalten seines ehemaligen Arbeitgebers nicht. „Meine Kollegen sagten immer, ich sei nett und umgänglich“, sagte er am Dienstag kurz vor Beginn der Verhandlung. Der 19-Jährige klagt gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte ihm noch während der Probezeit gekündigt.
Der Kläger leidet am Asperger-Syndrom, einer milden Form des Autismus. „Ich bin recht schüchtern und zurückhaltend, aber eigentlich ganz umgänglich“, beschreibt er sich gestern selbst. Bei der Stadt sollte er zum Verwaltungsfachangestellten ausgebildet werden. Aus seiner Behinderung hatte er nie ein Geheimnis gemacht.
Doch nach rund zehn Wochen war alles wieder vorbei. Sein Arbeitgeber kündigte ihm noch in der Probezeit. Die Begründung der Stadt zum Rauswurf war kurz und knackig: „Zu aufwendig“ sei die Betreuung.
Ein beauftragtes Gutachten des Gesundheitsamtes ergab, dass die Ausbilder auf allen fünf Ausbildungsstationen für den Umgang mit dem Asperger-Syndrom geschult werden müssten. Und solches Fachpersonal müssten sie, laut Stadt, nicht zur Verfügung stellen.
Der Kläger und seine Anwältin sehen das anders. Sie werten die Kündigung als Diskriminierung und klagen auf Wiedereinstellung. „Es gebe für die Stadt überhaupt keinen Zusatzaufwand und auch keine weiteren Kosten“, sagte die Anwältin am Dienstag. Sie wirft der Stadt konkret vor, die Fördermittel nicht ausgeschöpft zu haben.
Genau genommen drehte sich der Streit am Dienstag um Begrifflichkeiten eines Gespräches vom 23. September 2010, der Tag, an dem der Mann entlassen wurde.
Deshalb wird der Rechtsstreit nun aufgrund des neuen Sachvortrages fortgesetzt. Eine gütliche Einigung kommt für keine der Parteien in Frage. Die Kammer wird einen Hinweis- und Auflagenbeschluss verfassen. Der Termin für den nächsten Prozesstag steht noch nicht fest.