Berufungsprozess: Rauchender Rentner darf in seiner Wohnung bleiben
Ein endgültiges Urteil wird es erst am 13. März geben.
Düsseldorf. Der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben. Das entschied heute morgen das Landgericht in Düsseldorf. Die Begründung ist rein formal: "Zwischen Abmahnung und Kündigung darf nicht mehr als ein Jahr liegen. Da das hier nicht der Fall ist, ist die Kündigung unwirksam." Das endgültige Urteil wird es allerdings erst am 13. März geben. Trotzdem ist der 75-Jährige überglücklich in seiner Wohung bleiben zu dürfen.
Das Landgericht ergänzte zudem, das dass der vermeintliche Qualm im Treppenhaus auch einfach durch Abdichten der Türe vermieden werden könnte, doch dieser Umstand hat für die heutige Entscheidung des Gerichts keine Rolle gespielt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass der fristlose Rauswurf rechtmäßig sein könne, wenn der Qualm die Nachbarn massiv belästigt. Führe der Rauch im Treppenhaus für andere Mieter zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung, müsse der Vermieter das nicht hinnehmen.
Der 75-jährige Witwer lebt seit 40 Jahren in der Wohnung und raucht seit einem halben Jahrhundert. Die Vermieterin hatte vor dem Amtsgericht argumentiert, der Mann habe eineinhalb Jahre lang nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur gelüftet. Abmahnungen habe er ignoriert. Mehrere andere Mieter hätten sich beschwert und in einem Fall mit Kündigung gedroht.