Prozess startet Falscher Brandschützer macht Feuerlöscher unbrauchbar
Düsseldorf · Als Brandschutzexperte gab ein 48-Jähriger in einem Oberbilker Kleinbetrieb vor, er könne die Wartung von Feuerlöschern der Firma erledigen. Wäre es zu einem Feuer gekommen, wären die Geräte unbrauchbar gewesen.
(wuk) Es war reiner Zufall, dass ein 48-jähriger Schwindler im Mai 2020 mit seiner Betrugsmasche kein schweres Unglück verschuldet hat. Davon geht die Anklage aus, über die das Amtsgericht am Mittwoch, 20. Oktober, ab 9.30 Uhr verhandelt. Als angeblicher Brandschutzexperte gab der Angeklagte demnach in einem Oberbilker Betrieb vor, die Wartung von Feuerlöschern der Firma durchzuführen. Tatsächlich soll er zumindest eines der Geräte durch unsachgemäße Behandlung komplett unbrauchbar gemacht haben. Wäre es zu einem Brand in der von Wohnhäusern umgebenen Firma gekommen, hätten die Arbeiter nichts mehr löschen können.
Laut Anklage bestand der Betrug des 48-Jährigen darin, dass er als Brandschutzexperte – der er nicht ist – Dienste anbot und abrechnete, die er weder durchführen konnte noch durfte. So soll er nach seinem „Wartungsbesuch“ jenem familiengeführten Kfz-Betrieb in Oberbilk eine Rechnung von 312,97 Euro präsentiert haben. Aufgefallen ist der Firmen-Chefin aber, dass in dieser Aufstellung mehr Feuerlöscher aufgeführt waren, als es in dem Betrieb überhaupt gab. Das geforderte Geld zahlte sie deshalb nicht. Und dann fiel bei einem der angeblich gerade überholten Geräte ein falsches Prüfsiegel auf. Zudem sei eine falsche Patrone eingebaut worden.
Durch diese Manipulation sei, so die Anklage weiter, das Notfallhilfsgerät so unbrauchbar geworden, dass dadurch im Brandfall eine erhebliche Gefahr für Menschen in und auch rund um den Kleinbetrieb entstanden wäre. Laut Gesetz droht schon allein dafür eine Geld- oder Haftstrafe, wenn Rettungsgeräte vorsätzlich „verändert oder unbrauchbar“ gemacht werden. So steht es in der Anklage gegen den 48-Jährigen, der nicht über die amtliche Erlaubnis für eine sachkundige Wartung von Feuerlöschern verfügte. Um sich durch solche Gaunereien eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, habe er Leib und Leben von Menschen leichtfertig aufs Spiel gesetzt und sich damit des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gemacht,
heißt es.