Als es sich nicht mehr vermieden ließ, gab der 31-Jährige auf Befragen seine Personalien an. Um diese zu bestätigen, zeigte er den Beamten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, was die merkwürdige Verhaltensweise des Mannes erklärte: Dieses forderte den 31-Jährigen auf, sich Anfang Juli zum Haftantritt in der JVA Düsseldorf zu melden, da er bereits 2009 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe wegen Diebstahls verurteilt wurde.
Weil eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem negativ verlief, wurde direkt mit der StA Mönchengladbach Rücksprache gehalten. Hier zeigte man sich erfreut darüber, dass man nun die Daten nicht mehr einstellen muss und faxte den Haftbefehl direkt an die Bundespolizei, die den in Neuss wohnhaften Mann in die JVA zum Strafantritt einlieferte.