Die männlichen Passagiere der Maschine aus Abu Dhabi im Alter von 23 - 49 Jahren, vier Somalis mit Wohnsitz in Großbritannien und den Niederlanden sowie einem Schweden, hatten ihr Gepäck vollgestopft mit den frischen Trieben des Khatbaums. Besitz und Handel von Khat sind in Deutschland verboten.
Da die Blätter relativ schnell verderben und ihre euphorisierende Wirkung schnell verlieren, ist der bevorzugte Weg aus den Anbaugebieten im arabischen Raum sowie aus Afrika per Flugzeug. Beim Kauen von Khat werden diese Stoffe mit dem Speichel freigesetzt. Konsumiert wird Khat indem junge Blätter über 3-4 Stunden gekaut werden, wobei immer wieder neue Blätter hinzugefügt werden. Der Saft wird geschluckt, die Rückstände ausgespuckt. Eine "Portionsbündel" Khat wird für rund 5 - 10 Euro auf dem EU-Schwarzmarkt angeboten.
Beim Zollfahndungsamt Essen, dem Fahndungsamt, das für ganz NRW zuständig ist, wurden in 2015 diverse Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei 1.435 kg ermittelten Mengen Khat geführt.