"Drogenkoffer" am Flughafen: Düsseldorfer Polizei nimmt Tatverdächtigen fest
Düsseldorf. Fahndungserfolg für die Polizei: Am Dienstag konnte der Mann festgenommen werden, der Ende September den inzwischen in der Öffentlichkeit bekannten Big-Ben-Trolley im Düsseldorfer Flughafen zurückgelassen und so eine mehrstündige Sperrung ausgelöst haben soll.
Bereits am Tag zuvor hatte der Tatverdächtige identifiziert werden können. Der Angestellte eines Düsseldorfer Hotels hatte den 31-jährigen Gepäckdieb daraufhin erkannt. In seiner Vernehmung räumte dieser ein, dass er alleine an dem betreffenden Tag den auffälligen Koffer einem Reisegast aus Dubai gestohlen habe. Als er den Inhalt kontrolliert habe, ging er davon aus, dass es sich um Drogen gehandelt habe. Umgehend habe er daraufhin den Koffer abgestellt und das Flughafengelände verlassen.
Nachdem sich der Hotelmitarbeiter Gewissheit durch den Vergleich mit den hinterlegten Ausweiskopien verschafft hatte, informierte er die Polizei. Noch vor dem Eintreffen der ersten Beamten hatte der Verdächtige das Hotel allerdings in Begleitung zweier weiterer Männer verlassen. Polizisten in Zivil beobachteten daraufhin verdeckt die komplette Herberge und warteten auf die Rückkehr des Trios. Das war gegen 23 Uhr der Fall.
Der 31-Jährige konnte im Speisesaal widerstandslos festgenommen werden. Seine beiden Begleiter leisteten bei der Festnahme in ihrem Hotelzimmer Widerstand und versuchten, zu flüchten, wobei sich einer der beiden verletzte. Bei den Männern handelt es sich um einen 33-Jährigen und einen 43-Jährigen. Beide sind ohne festen Wohnsitz.
Bei der Durchsuchung der Hotelzimmer fanden die Beamten neben einem Einzahlungsbeleg über mehrere Tausend Euro diverse Handys und Unterhaltungselektronik, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus Straftaten stammen. Der 31 Jahre alte Tatverdächtige soll heute dem Haftrichter wegen gewerbsmäßigen Gepäckdiebstahls vorgeführt werden.
Seine beiden Begleiter haben bislang keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse. In ihren Vernehmungen stritten sie jede Beteiligung an Straftaten ab.