Prozesse Ab in den Urlaub - und dann zum Anwalt

Düsseldorf · Die Zahl der Reiseklagen explodiert. Im vergangenen Jahr verzeichneten die Gerichte eine Steigerung um 42 Prozent. Allein Eurowings führte 4188 Prozesse mit Kunden.

Besonders häufig musste sich die Fluggesellschaft Eurowings vor Gericht mit Kunden auseinandersetzen: 4188 Prozesse führte Eurowings 2018.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Es war ein typischer Fall, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Mit vier Personen wollte eine Familie im Mai vergangenen Jahres von Göteborg nach Düsseldorf reisen. Doch der Eurowings-Flug wurde gestrichen. Nun fordern die Kläger rund 1000 Euro für Hotel, Verpflegung und weitere Kosten von der Fluggesellschaft. Da von der Gegenseite niemand zum Prozess erschien, bekamen die Kläger durch ein Versäumnisurteil Recht. Nicht immer geht das so schnell. Inzwischen stapeln sich die Akten auf den Tischen der Amtsrichter, bei denen es um den Urlaub geht. „Die Zahl der Klagen wegen Fluggast- und Reiserechten ist im vergangenen Jahr um 42 Prozent gestiegen“, erklärte Elena Frick, die Pressesprecherin des Amtsgerichtes. Inzwischen machen sie sogar mehr als die Hälfte aller Zivilklagen aus.

Die Zahlen sind im vergangenen Jahr regelrecht explodiert. Insgesamt 23 060 Zivilklagen gingen beim Amtsgericht ein. 2017 waren es nur 16 193 gewesen. In 12 715 Fällen ging es dabei um Fluggast- und Reiserechte, damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Besonders häufig musste sich Eurowings mit den Kunden auseinandersetzen. 4188 Prozesse führte die Fluggesellschaft im vergangenen Jahr.

Woran es liegt, dass sich die Justiz immer öfter mit den schönsten Wochen des Jahres beschäftigen muss, kann Elena Frick nur vermuten. Zum einen hängt es mit den neuen Bestimmungen zusammen, die von der Europäischen Union zum Schutz von Fluggästen beschlossen wurden: „Da gibt es viele rechtliche Unklarheiten.“ Zum Beispiel: Was passiert, wenn eine Fluggesellschaft eine Maschine und die Crew von einer anderen Firma mietet, was in der Praxis ziemlich häufig vorkommt. Wer ist dann dafür verantwortlich, dass der Flug planmäßig stattfindet?

Hinzu kommt, dass es immer einfacher geworden ist, auf Schadensersatz zu klagen. Professionelle Dienstleister wie Flightright oder „Wir kaufen deinen Flug“ nehmen den Reisenden praktisch alle Unannehmlichkeiten wie den Gang zum Anwalt ab - gegen eine Gebühr von 20 bis 30 Prozent der zu erwartenden Schadensersatz-Summe. Per Internet können die Kunden ihre Klage auf den Weg bringen.

Eigentlich sollte alles mit den neuen Gesetzen einfacher werden. Von 250 bis 600 Euro sollen die Fluggäste je nach Entfernung als Schadensersatz bekommen. Aber es gibt Ausnahmen. Bei höherer Gewalt, das kann vom Vulkanausbruch bis zum Terroranschlag alles Mögliche sein, muss die Fluggesellschaft nichts. Doch genau darum wird oft gestritten. Und so ist die Zahl der Verfahren nicht etwa gesunken, sondern steil angestiegen. Ein Ende ist nicht in Sicht.