Wildlebende Tiere in Düsseldorf Nutrias machen es sich im Hofgarten gemütlich

Düsseldorf · Nutrias vermehren sich in Düsseldorf auch in den innerstädtischen Bereichen. Bislang verursachen die Tiere aber keine Schäden, so die Stadt. Wann die Verwaltung eingreifen würde.

Nutrias breiten sich immer weiter aus.

Foto: dpa/Andreas Arnold

(mbo) Sie wirken auf den ersten Blick niedlich, können an Ufern aber große Schäden anrichten: Nutrias. Auch in Düsseldorf vermehren sich die in Wassernähe lebenden Tiere. So begegnet man ihnen beispielsweise im Hofgarten. Negative Folgen für das natürliche Ökosystem verursachten die Nager aber bislang nicht, heißt es von der Landeshauptstadt. Bereits im März hatten Spaziergänger ein erstes Nutria im Hofgarten beobachtet. Damals erklärte die Stadt noch, es sei keine Meldung zum Aufkommen der Tiere in dem Park bekannt. Mittlerweile seien aber drei Nutrias im Bereich Schwanenhaus, Heinrich-Heine-Allee, Opernhaus gesichtet worden, teilte die Verwaltung nun mit.

Wild lebende Nutrias gebe es in Düsseldorf bereits seit mehr als 30 Jahren. Zwar werde keine genaue Statistik über die Tiere geführt. Einzelne Funde werden demnach aber gelistet. Neben dem Bereich im Hofgarten seien der Stadt Vorkommen der Nutrias unter anderem am Spee’schen Graben sowie an den Gewässern um das Schloss Benrath und aus dem Schwarzbach bekannt.

Zuletzt hatten sich außerdem Kleingärtner aus Eller über die Nager geärgert. Auf der zwischen Hoxbach und Eselsbach gelegenen Anlage hatten sich die Tiere unter anderem an Pflanzen zu schaffen gemacht. Unbeliebt sind Nutrias in vielen Städten auch, weil sie Ufer unterhöhlen und diese damit häufig destabilisieren. Deshalb werden sie vielerorts bejagt. In Düsseldorf ist das bislang allerdings anders. „Die Stadt ergreift weiterhin keine Maßnahmen gegen Nutrias, zumal die Verwaltung bisher keine Schäden verzeichnet hat, die Population klein ist und derzeit keine negativen Folgen für Bevölkerung oder die heimische Natur zu beobachten sind“, heißt es. Maßnahmen würden erst in Erwägung gezogen, wenn Schäden an natürlichen Ökosystemen oder geschützten Arten zu verzeichnen seien. Dies könne beispielsweise in Naturschutzgebieten notwendig sein.

Die Stadt betont außerdem, dass es nicht gestattet ist, wild lebende Tiere zu füttern. Das Verbot werde im Rahmen täglicher Streifgänge kontrolliert. 2023 wurden deshalb insgesamt 73 Bußgeldverfahren eingeleitet.

(mbo)