Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf: Rat beschließt Satzung gegen Airbnb und Co.
Düsseldorf · Am Ende gibt es eine breite Mehrheit für Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Kritikern jedoch gehen die nicht weit genug.
Die abgedroschene Wendung: „Was lange währt, wird endlich gut“, traf hier wirklich mal zu: Nach jahrelangen Debatten und zuletzt einer Verschiebung aus Zeitmangel hat der Stadtrat am Donnerstag eine Zweckentfremdungssatzung zum Schutz von Wohnraum beschlossen.
Angenommen wurde die Kompromiss-Satzung, auf die sich SPD, Grünen und FDP verständigen konnten. Hauptziele: Spekulativen Leerstand von Wohnungen erkennen und bekämpfen (Experten schätzen, dass aktuell mehr als 12 000 Wohnungen in Düsseldorf nicht dauerhaft belegt sind); Private Ferienvermietungen über Portale wie Airbnb zurückzudrängen und zu verhindern. Wie viele Wohnungen über Airbnb in Düsseldorf kurzzeitig und lukrativ vermietet werden ist unklar, die Angaben schwanken zwischen 2400 und 7000.
Nachdem das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum kritisierte, dass der Ampel-Entwurf für die Zweckentfemdungssatzung in Teilen missverständlich, weil man daraus Bestandsschutz für bestehende Airbnb-Wohnungen ableiten könne, ergänzte die Ampel die Satzung. Und zwar mit einem Passus, der die gewerbliche Zimmer- oder Wohnungsvermietung kurzzeitig und an häufig wechselnde Mieter, also Portale wie Airbnb, vom Bestandsschutz ausnimmt.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
„Wir stellen hier das Allgemeinwohl über die Profitinteressen einzelner“, sagte Matthias Herz (SPD). Manfred Neuenhaus (FDP) zeigte sich überzeugt, dass diese Satzung „ein scharfes Schwert“ gegen den Entzug von Wohnraum sei, Norbert Czerwinski (Grüne) betonte, sie sei alles andere als „eine Wischi-Waschi-Satzung“ .
Die CDU forderte wie auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zudem eine Registrierungs- und Anzeigenpflicht für alle Vermieter. Und dann die entsprechenden Stellen zur Überprüfung der Regelungen bei der Stadt einzurichten und zu besetzen. Denn so bekomme man endlich genaue Zahlen. Für die Linke nannte Lutz Pfundner die Ampel-Satzung „nicht wirksam genug“. So sei die Regelung, dass Zweckentfremdung erst vorliege, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer stehe, „ein unnötiges Entgegenkommen an die Zweckentfremder“. Sie müsse schon nach drei Monaten greifen.