Ein „Betrieb im Königreich Deutschland“ Hessische Verbraucherzentrale klagt gegen Düsseldorfer Reichsbürger

Düsseldorf · Im Impressum seiner Webseite gibt der Betreiber einer Kampfsportschule eine Adresse im „Königreich Deutschland“ an. Dagegen klagen die Verbraucherschützer.

Zutritt nur für „Staatsangehörige des Königreich Deutschland“ steht auf einem Schild im Schaufenster der Kampfsportschule.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Man weise daraufhin, für die Dauer eines Trainings oder Coachings temporär Zugehörigkeit zum „Königreich Deutschland (KRD)“ zu besitzen. So bewirbt eine Düsseldorfer Kampfsportschule öffentlich ihr Kursangebot, das vom Erlernen von Ving-Tsun-Kung-Fu bis hin zu japanischer Zen-Meditation reicht. Auf ihrer Webseite wird im Impressum als Hauptsitz ein Ort im „Königreich Deutschland“ angegeben, der sich in der Lutherstadt Wittenberg befinden soll – obwohl sich das Studio eigentlich in Düsseldorf-Stadtmitte befindet. Das sei für Kunden und aus Sicht des Verbraucherschutzes irreführend, sagt die Verbraucherzentrale Hessen. Und klagt gegen den Betreiber vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Konkret gehe es um Verstoße gegen das Telemediengesetz, wie der geschäftsführende Vorstand des hessischen Landesverbandes, Philipp Wendt, auf Anfrage unserer Redaktion erklärte. Denn in Deutschland angebotene Webseiten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit unterliegen einer Impressumspflicht. Der Unternehmer muss dort seine Identität und Adresse korrekt angeben. Das dient der Identitätsfeststellung, damit Verbraucher nach der Vertragsunterzeichnung eventuelle Ansprüche geltend machen können. Und auch, um den Nutzer online ein erstes Indiz für die „Seriosität des Diensteanbieters“ zu liefern. Das sei hier nicht der Fall, heißt es in der Klageschrift der Anwälte der Verbraucherzentrale. „Bei dem Königreich Deutschland handelt es sich um einen Fantasiestaat und nicht um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne.“ Der Beklagte gebe damit bewusst falsche Angaben im Impressum an. Eine Anfrage unserer Redaktion um Stellungnahme ließ der Betreiber der Kampfsportschule unbeantwortet.

Es ist nicht das erste Mal, dass die hessische Verbraucherzentrale gegen Unternehmer des „Königreichs Deutschland“ prozessiert. Vergangenes Jahr klagten die Verbraucherschützer gegen einen Händler für gesundheitsversprechende Nahrungsergänzungsmittel, der online die gleichen Passagen im Impressum verwendete. Da weder der Händler noch sein Anwalt bei der Verhandlung erschienen waren, gab das Landgericht Frankfurt der Klage vollumfänglich als Versäumnisurteil recht. Für die hessische Verbraucherzentrale der Anstoß, gegen weitere „Betriebe“ zu klagen. Sollte der Unterlassungsklage statt gegeben werden und der Betreiber der Kampfsportschule dennoch dagegen verstoßen, könnten ihm stufenweise Zwangsgelder von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten drohen. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht an der Cecilienallee ist für den 7. Mai angesetzt.

(ctri)