Gericht Prozess in Düsseldorf um beschädigtes Kunstwerk

Düsseldorf · Ein Anwalt fordert 15 000 Euro von Möbelpackern. Seine Skulptur soll beim Umzug kaputtgegangen sein.

Symbolbild.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Anwalt Thomas A. ist ein Kunstfreund und besitzt zahlreiche wertvolle Exemplare. Als er umzog, brachte er die teuersten Werke selbst in die neue Wohnung. Andere ließ er von einer Spedition liefern. Nachdem alles ausgepackt war, stellte er fest, dass bei einem Wandbild Holz abgeplatzt war. Deshalb zahlte er die Rechnung für den Umzug nicht komplett, sondern behielt 1400 Euro zurück.

Die Firma will aber den ganzen Lohn und klagt. Der Anwalt setzte nach und verlangt jetzt Schadenersatz für das Objekt, dessen Wert er auf ganze 15 000 Euro schätzt.

Der Transportunternehmer meint jedoch, dass der Anwalt viel zu spät seine Ansprüche angemeldet habe. Doch der erklärt das so: „Wir haben die Kartons erst nach und nach ausgepackt.“ Deshalb sei der Schaden erst später aufgefallen.

Trotzdem bleibt ein Zweifel. Ist der Schaden beim Transport passiert oder doch beim Anwalt zu Hause?

Dem muss das Gericht jetzt nachgehen und Zeugen laden, die bestätigen, dass das Kunstwerk erst einige Tage nach dem Umzug ausgepackt worden war. BK