E-Zigarette: Der Streit um den kalten Dampf

Ministerium fordert Behörden auf, den Verkauf nikotinhaltiger Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu stoppen. Essen zieht mit, Düsseldorf bleibt zurückhaltend.

Düsseldorf. Deutschlandweit greifen bereits rund 1,2 Millionen Menschen zur E-Zigarette. Wenn es nach dem NRW-Gesundheitsministerium geht, soll damit bald Schluss sein. In einem Erlass von Dezember fordert Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Behörden auf, den Verkauf der nikotinhaltigen Füll-Flüssigkeiten — der so genannten Liquids — zu verbieten, da sie unter das Arzneimittelgesetz fallen. Doch das sorgt für Verwirrung und Streit. Das Düsseldorfer Gesundheitsamt bleibt zunächst zurückhaltend.

Einige Städte, darunter Essen und Dortmund, setzen die Verbote bereits um. Düsseldorf will noch abwarten, obwohl erst vergangene Woche 25 Fläschchen eines Händlers in Reisholz vom Zoll beschlagnahmt wurden. „Das liegt aber daran, dass diese aus China importiert wurden, das ist nicht unser Aufgabenfeld“, sagt der kommissarische Gesundheitsamtsleiter Klaus Göbels.

Dem Erlass steht er kritisch gegenüber. „Im Erlass finden sich keine konkreten Handlungsanweisungen. Die Verantwortung kann nicht allein auf die Kommunen abgewälzt werden“, sagt Göbels.

Weder die Zuständigkeit der Behörden noch die genaue Vorgehensweise, etwa zu Kontrollen der Händler, sei klar ausgewiesen. „Das Ministerium lässt uns im Dunkeln. Man kann einen Kiosk-Besitzer nicht einfach mit dem Arzneimittelgesetz konfrontieren“, so Göbels. Rein rechtlich sei der Erlass jedoch korrekt. „Es besteht aber dennoch die Gefahr einer Klagewelle der Händler. Die Kommunen brauchen dann auch den vollen Rückhalt des Ministeriums.“

Hintergrund für den Erlass sind fehlende Langzeitstudien zur Schädlichkeit der verdampften Inhaltsstoffe der Liquids. „Ähnlich wie die Nikotinpflaster sind sie zulassungspflichtig und dürfen nur in der Apotheke verkauft werden“, sagt Serap Zelen vom Gesundheitsministerium. Rechtlich müsse der Erlass auf dieses Gesetz gestützt werden. „Es obliegt nun der Kontrolle von Gesundheits- und Ordnungsamt sowie den Amtsapotheken, zumindest die Liquids aus dem Verkauf zu nehmen“, so Zelen.

Außerdem warnte auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor dem über die E-Zigaretten eingeatmeten Dampf, der unabhängig vom Nikotin bis zu 90 Prozent aus dem Stoff Propylenglykol bestehe. Dieser sei wiederum gefährlich für Allergiker.

Für Dac Sprengel, Vorsitzender Verband des E-Zigarettenhandels, ist der Erlass gar widersprüchlich. „Es ist grundfalsch, die Liquids als Arzneimittel einzustufen, denn sie galten von Anfang an nicht als Entwöhn-, sondern schlicht als neues Genussmittel.“ Der Verband wolle jetzt auf eine Entscheidung der EU-Kommission in Brüssel warten.

Düsseldorfs Tabakhändler sind gelassen und warten genauere Anweisungen ab. „Es besteht keine Rechtsgrundlage für ein Verbot, außerdem findet in den E-Zigaretten kein Verbrennungsprozess statt, das kann gar nicht gefährlich sein“, sagt Christina Lüdtke vom Tabakfachgeschäft Linzbach an der Graf-Adolf-Straße. Ein Verbot würde Lüdtke „schon traurig stimmen. Die Nachfrage ist sehr groß“, sagt sie.

Das E-Zigaretten-Fachgeschäft „Smoke-no-Smoke“ in der Pionierstraße hat erst vor zwei Wochen eröffnet. „Wenn tatsächlich ein Verbot kommt, betrifft das ja zunächst nur die nikotinhaltigen Flüssigkeiten — die anderen, etwa mit Apfel-Geschmack, werden ja weiter verkauft“, sagt Inhaberin Klaudia Maas. „Geschäftsschädigend wäre es aber allemal.“

Laut Branchenverband lag der Umsatz im vergangenen Jahr bei rund 100 Millionen Euro. Bereits seit Jahresanfang sei der Umsatz um 40 Prozent zurückgegangen. „Und das ist hauptsächlich auf den neuen Erlass in NRW zurückzuführen und das Verbot in Essen“, sagt Sprengel.