Roller sichergestellt Erster schwerer Unfall mit E-Scooter in Düsseldorf - Zwei Verletzte

Düsseldorf · Ein 50-Jähriger hat in Düsseldorf mit seinem E-Scooter einen Unfall mit einer Radfahrerin verursacht. Der Elektroroller wurde sichergestellt. NRW-Städte denken über Verbotszonen nach.

Erst seit ein paar Tagen dürfen E-Scooter gefahren werden. Jetzt gab es den ersten schweren Unfall.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Erst seit ein paar Tagen dürfen E-Scooter auf den Straßen fahren. Jetzt hat die Polizei den ersten schweren Unfall gemeldet. In Derendorf stießen ein 50-jähriger Elektroroller-Fahrer und eine Radfahrerin zusammen. Beide wurden dabei verletzt.

Am Mittwoch um 16.25 Uhr war eine 40-Jährige mit ihrem Rad auf der Ulmenstraße unterwegs. Wie vorgeschrieben auf dem markierten Radweg. In Höhe der ehemaligen Polizeiwache kam ihr der Mann mit dem E-Scooter entgegen, allerdings als „Geisterfahrer“. Beide versuchten noch ein Ausweichmanöver, es kam aber zum Zusammenstoß.

Dabei wurde der 50-Jährige so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Radfahrerin erlitt leichte Verletzungen. Der Mann habe sich sein Fahrzeug erst vor wenigen Tagen angeschafft, berichtete ein Polizeisprecher. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass es für den Elektroroller keine Betriebserlaubnis und auch keine Versicherung gibt. Die Angaben auf dem Fabrikschild wurden lediglich in chinesischen Schriftzeichen ausgewiesen.Laut dem Sprecher habe sich der 50-Jährige den Roller besorgt, nachdem E-Scooter kürzlich zugelassen wurden. Der Sprecher wies darauf hin, dass sich Nutzer bei solchen Gefährten um Versicherungen kümmern müssten. Auch sei eine Betriebserlaubnis zwingend, wenn man damit am Straßenverkehr teilnehme.

Seit Mitte Juni gibt es für einige E-Scooter-Modelle allgemeine Betriebserlaubnisse durch das Kraftfahrt-Bundesamt. In mehreren Städten in NRW gibt es zudem seit einigen Tagen Leih-E-Roller.

Dennoch planen mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen E-Scooter mit Verbotszonen in die Schranken zu weisen. Bei den Verbotszonen gibt es solche, in denen nicht gefahren werden darf und solche, in denen nicht geparkt werden kann. Elektro-Tretroller seien dem Fahrrad gleichgestellt, hieß es dazu zum Beispiel von der Stadt Düsseldorf.

(si/dpa)