Düsseldorf Facebook-Klick kostete 2000 Euro

Türsteher hatte SS-Spruch gepostet. Angeblich ohne böse Absicht.

Symbolbild.

Foto: Jens Büttner

Düsseldorf. Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Das musste jetzt ein 57-Jähriger vor Gericht lernen. Der Türsteher hatte einen verbotenen Spruch samt SS-Rune am 15. Januar 2016 um 3.38 Uhr in dem sozialen Netzwerk veröffentlicht. „Ich hab die mir zugesendete Bilddatei einfach geteilt und gar nicht gemerkt, dass die SS-Runen dabei waren“, behauptete der Angeklagte. Konkret ging es um den Satz: „Meine Ehre heißt Treue“, einen Wahlspruch der SS. Dafür musste sich der 57-Jährige gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Wie Klaus-Dieter W. erklärte, habe er nicht gewusst, dass er etwas Verbotenes getan hat. Er habe keine Ahnung gehabt, dass es sich bei dem Text um den Wahlspruch der nationalsozialistischen SS handelt: „Ich habe das an meine Familie gerichtet. Meine Eltern, meinen Sohn und mein Enkelkind. Ich war mir dieser Tragweite nicht bewusst.“ Die Rune habe er überhaupt nicht bemerkt.

Allerdings hatte der 57-Jährige Kontakte zur rechten Szene: „Als Türsteher kann man sich seine Freunde nicht immer aussuchen.“ Inzwischen habe er sich aber von diesen Bekannten distanziert. Bisher ist Klaus-Dieter W. noch nicht mit rechtsradikalen Sprüchen aufgefallen. Seit 1979 hat er aber schon zehn Vorstrafen wegen verschiedener anderer Delikte kassiert.

Am Ende verurteilte ihn der Richter zu der Geldstrafe und hofft, dass der Türsteher zukünftig nachdenkt, bevor er im Internet aktiv wird: „Ich habe den Eindruck, dass Sie etwas gelernt haben.“