Düsseldorf Flüchtlinge als Zwischenmieter? "Nur wenn die Stadt zahlt"

Makler Wulff Aengevelt hat aber Bedenken gegen eine Satzung, wie die Linke sie vorschlägt.

Foto: Aengevelt

Düsseldorf. Wulff Aengevelt ist ein alteingesessener Makler, der die politischen Diskussionen zur Zweckentfremdung erst kürzlich bei einem Flüchtlingsgipfel mit Bürgermeister Günter Karen-Jungen (Grüne) mitbekommen hat. Wir sprachen mit ihm.

Herr Aengevelt, was halten Sie davon, freistehenden Wohn- oder Büroraum mit einer Zweckentfremdungsabgabe zu belegen?

Wulff Aengevelt: Kaum ein Vermieter wird einem Flüchtling seine Wohnung vermieten, denn er möchte am Monatsende die Miete und die Betriebskosten überwiesen haben. Eine Umnutzung halte ich nur dann für sinnvoll, wenn die Stadt als Mieter auftritt.

Wie stellen Sie sich das vor?

Aengevelt: Die Stadt sollte für zwei bis drei Jahre einen zeitlich befristeten Vertrag mit dem Vermieter abschließen, um der Bedarfsgruppe von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu helfen.

Nun steht aber doch eine Million Quadratmeter Büroraum in Düsseldorf leer. Und viele teure Großetagen von Wohnungen sind auch noch zu haben. Woran liegt das denn?

Aengevelt: Die Heuschrecken oder die Fonds-Besitzer sitzen irgendwo. Sie haben die Gelder eingesammelt für ein Verzinsungsversprechen, das der Markt nicht hergibt.

Wie kann man denn wenigstens der leerstehenden Eigentumswohnungen Herr werden?

Aengevelt: Es gibt Leute aus ländlichen Gegenden, die kaufen sich eine Stadtwohnung, sind aber nur selten da. Diese Wohnungseigentümer kann man nicht verpflichten, für elf Monate im Jahr die Wohnung zu vermieten. Das gibt die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht her. Es ist nicht so einfach, die Zweckentfremdungsabgabe in einer Stadt wie Düsseldorf durchzusetzen. Und mehr preiswerten Wohnraum bekommt man dadurch auch nicht.