Flughafen lahmgelegt: Haft für Kofferdieb
32-Jähriger muss für acht Monate ins Gefängnis. Nun droht ihm auch noch eine Millionenklage des Airports.
Düsseldorf. Zwölf Vorstrafen hat Hakim B. allein in England. In seiner ersten Vernehmung bei der Polizei hatte er eingeräumt, vom Gepäckdiebstahl zu leben. Doch der Koffer, den er am 24. September auf dem Düsseldorfer Flughafen verschwinden ließ, erwies sich als absoluter Fehlgriff. Denn darin befanden sich Mehl und Gewürze, die der Vater von drei Kindern allerdings für Drogen hielt. Darum ließ er den Koffer einfach wieder im Terminal stehen und löste damit ein absolutes Chaos aus. Für den Diebstahl wurde Hakim B. Mittwoch vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.
Der auffallende Koffer mit einem Big-Ben-Motiv war nachmittags entdeckt worden. Eine erste Untersuchung ergab, dass es sich um eine Bombe handeln könnte. Der vermutete Zünder entpuppte sich im Nachhinein allerdings Handy-Ladekabel. Trotzdem wurde der Airport abgesperrt und geräumt. 140 Flüge fielen aus, rund 10 000 Passagiere mussten lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
In seiner Vernehmung erklärte der Mann, der in Barcelona als Marktverkäufer arbeitet, dass er in Düsseldorf einen Freund besuchen wollte. Den Koffer habe er „gefunden“. Eine arabische Familie habe jede Menge Gepäck in einen Wagen geladen, der Koffer sei stehengeblieben.
Als der 32-Jährige das Gepäckstück öffnete, habe er darin weißes und braunes Pulver entdeckt, offenbar Drogen. „Mein Mandant wollte den Koffer dann zum Zoll bringen“, erklärte Rechtsanwalt Mario Geuenich. Den Koffer habe er vor einem „offiziellen Schalter“ abgestellt und den Flughafen verlassen. Im Nachhinein hatte sich herausgestellt, dass es sich um Mehl und ein Zimt-Gewürz handelte.
Wie ein Polizeibeamter berichtete, sei Hakim B. immer wieder von Überwachungskameras beobachtete worden. Zunächst ohne, dann mit dem Koffer. Tatsächlich ist auch eine arabische Familie mit jeder Menge Gepäck zu sehen, die das Terminal verlässt — und kurz danach kommt der Angeklagte mit dem Koffer durch die Tür.
„Für den Angeklagten hätte es nicht viel dümmer laufen können“, stellte Amtsrichter Daniel Keutmann fest. Selbst wenn er den Koffer tatsächlich gefunden hätte, habe es sich um einen Diebstahl gehandelt. Wegen der etlichen Vorstrafen — in England soll Hakim B. allein 19 Alias-Namen geführt haben — kam eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage.
Auf Hakim B. könnte nun noch eine Zivilklage des Flughafens zukommen. Denn durch den zurückgelassenen Koffer und die Flugausfälle war ein Millionenschaden entstanden. Ob das sinnvoll ist, erscheint aber fraglich. Denn der Mann wird den Schaden wahrscheinlich nie zurückzahlen können.