Düsseldorf Flughafen: Touristin wird bei der Kontrolle bestohlen

37-Jähriger ließ die 1700-Euro-Beute in einem Mülleimer verschwinden. Er konnte sich im Prozess an nichts mehr erinnern.

Die Sicherheits-Kontrollen am Flughafen werden inzwischen fast alle von privaten Dienstleistern durchgeführt. Die so genannten Luftsicherheits-Assistenten sind angelernte Kräfte.

Düsseldorf. Luftsicherheits-Assistenten dürfen sich die Kontrolleure nennen, die am Flughafen Passagiere beim Einchecken nach Waffen oder anderen verbotenen Reise-Utensilien absuchen. Doch nicht alle sorgen tatsächlich für Sicherheit. Im Gegenteil. Am Dienstag musste sich ein 37-jähriger Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte einer Bielefelderin (63) 1700 Euro gestohlen, während er das Gepäck durchsuchte. Der Angeklagte konnte sich angeblich an nichts mehr erinnern.

Die Touristin wollte von Düsseldorf aus nach Russland fliegen. In ihrer Geldbörse hatte sie 1700 Euro in Hundert-Euro-Scheinen. Als die Frau die Gepäckkontrolle passiert hatte, war das Geld verschwunden. Der 37-Jährige hatte in einem unbeobachteten Moment in die Geldbörse gegriffen und die 1700 Euro in einen blauen Einweghandschuh gewickelt.

Den versteckte der Angeklagte zunächst in einem Mülleimer. Kurze Zeit später fischte der Luftsicherheits-Assistent den Einweghandschuh wieder heraus und ließ ihn in seiner Hosentasche verschwinden. Das alles wurde von einer Video-Kamera aufgezeichnet.

Vor Gericht konnte sich der 37-Jährige am Dienstag an nichts mehr erinnern. Er habe einen Zuckerschock gehabt und habe so etwas wie einen Blackout. Das allerdings mochte Amtsrichter Thomas Wilden nicht glauben: „Ich habe die Video-Aufzeichnungen gesehen. Darauf ist nicht ansatzweise zu erkennen, dass es Ihnen nicht gut geht.“

So begrüßte der Angeklagte sehr freundlich Kollegen, die später hinzu kamen. Wilden: „Es ist außerdem bedenklich, wenn Leute in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten, die nicht wissen, was sie tun.“ Der 37-Jährige hatte außerdem behauptet, er hätte schon vorher Kollegen gesagt, dass er dringend eine Cola haben müsse.

Da die Beweislage in dem Fall eindeutig war, beschränkte der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft auf die Höhe der Strafe. Verurteilt wurde der 37-Jährige zu einer Geldstrafe von 850 Euro. Seinen Job bei dem Sicherheitsdienst am Flughafen hat er verloren.