Die Garage des Gerichts wollte der Jurist anscheinend nicht nutzen.
Als ein Journalist der Sache nachging, war schnell Schluss mit dem Freiparken: „Die Genehmigung ist inzwischen erloschen“, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Dienstag auf Anfrage. Sie sei seinerzeit aus Sicherheitsgründen erteilt worden, da für den Richter eine erhöhte Gefährdung angenommen worden sei.
„Derzeit bestehen keine dienstlichen Gründe für diese Ausnahmegenehmigung“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Warum der Richter sicherer ist, wenn sein Auto nicht in der Gerichtsgarage, sondern am Straßenrand parkt, wollte niemand beantworten: „Zu Sicherheitsfragen äußern wir uns nicht“, hieß es.
Der besagte Richter ist nicht das erste Mal in den Schlagzeilen. Als „Richter Bleifuß“ sorgte er für Stirnrunzeln, weil er Video-Abstandsmessungen der Polizei ohne Anfangsverdacht als unzulässig eingestuft hatte. In einem Parallelverfahren musste er sich selbst wegen zu geringen Abstands verantworten, zog seine Einsprüche gegen Bußgeldbescheide aber zurück, als die Sache publik wurde. Der Jurist war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.