Denn danach werden die Verfahren auf die zuständigen Amtsrichter verteilt. Das darf nicht sein und darum ist es vollkommen richtig, dass sich die Verkehrsrichter auf eine gemeinsame Linie geeinigt haben.
Gestern hat auch der Regierungspräsident endlich Klarheit geschaffen: Auf den Einspruch beim Oberverwaltungsgericht wird verzichtet, damit ist das Urteil rechtskräftig. Höchste Zeit, dass wieder klare Verhältnisse geschaffen wurden.