Düsseldorf Gericht konfrontiert Wehrhahn-Bomber Ralf S. mit Telefonaufnahmen

Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Angeklagten mit abgehörten Telefonaten konfrontiert.

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Darin sagt der 51-Jährige nach dem Anschlag, dass er „national gesinnt“ sei. Außerdem nimmt er über das „Nationale Info-Telefon“ mehrfach Kontakt zu einem stadtbekannten Neonazi auf. Der rät ihm dringend, sich einen Anwalt zu suchen und empfiehlt ihm einen von der rechten Szene frequentierten Juristen.

In den im Prozess vorgespielten Gesprächen behauptet der Angeklagte selbst mehrfach, im Umgang mit Bomben und Sprengstoffen ausgebildet worden zu sein: „Ich bin der einzige, der hier wohnt und die Ausbildung hat.“ Beim Prozessauftakt hatte er dies bestritten. Außerdem sagt er: „Es ist mir scheißegal, ob hier ein paar Türken oder Griechen verbrennen.“ Am Dienstag bezeichnete er seine damaligen Aussagen als „Wichtigtuerei“.

Bei der Explosion am 24. Juli 2000 waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Der Ex-Soldat steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft. Er soll die Tat aus Fremdenhass begangen haben. dpa