Die sechssitzigen Fahrräder mit Tresen und oft auch mit Bierfass hatten in der Landeshauptstadt immer wieder kleinere Staus verursacht.
Die Stadt hatte schließlich den Vermietern der 2,25 Meter breiten Räder den Betrieb auf den öffentlichen Straßen verboten. Für den Einsatz auf den Straßen sei eine Sondergenehmigung erforderlich. Dagegen haben die Vermieter der "rollenden Partytheken" Klage eingereicht. (Az.: 16 K 6710/09).